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Konolfingen - Kopf- oder Parteiwahl

Quelle
Berner Zeitung BZ

Die Gemeinde stimmt am 25. September über eine neue Gemeindeordnung und ein neues Reglement für Abstimmung und Wahlen ab. Zwei Varianten stehen zur Wahl.

Proporz oder Majorz? Über diese Frage müssen die Konolfinger am 25. September befinden. Und dies obwohl weder Köpfe noch Parteien zur Wahl stehen.

Aber der Reihe nach: Der Gemeinderat will die Gemeindeordnung aus dem Jahr 2002 revidieren. Vor gut einem Jahr fand dazu bereits eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Nun gilt es also ernst. In der Abstimmungsbotschaft, die bereits auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet ist, lässt das Gremium verlauten, dass die Ordnung überholt und nicht mehr zeitgemäss sei. Das war am erwähnten Infoabend unter sämtlichen Teilnehmern auch weitestgehend unbestritten.

Aber was hat die neue Ordnung zur Folge? Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Der Gemeinderat wird von 9 auf 7 Mitglieder verkleinert, die Kommissionen von 7 auf 5 reduziert, die Amtszeitsbeschränkungen sowohl für das Gemeindepräsidium als auch für die Gemeinderäte um je eine Legislatur verlängert, und die Ausgabenkompetenz des Gemeinderats soll von 200'000 auf 300'000 Franken erhöht werden. Als Grundlage für die neue Gemeindeordnung dienten die Musterreglemente des Kantons.

So weit, so gut und unbestritten. Dass es am 25. September doch zu einer richtigen Abstimmung kommt, liegt am eingangs erwähnten Wahlsystem. Konolfingen muss entscheiden, ob es seine Gemeindevertreter zukünftig im Major- oder Proporzsystem wählen will. Kurz gesagt: Beim Majorzverfahren wählt man Köpfe, beim Proporz Parteien. Der Gemeinderat rät in seiner Empfehlung, dass weiterhin im Proporzverfahren abgestimmt wird.

Autor:in
Quentin Schlapbach, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 23.08.2016
Geändert: 13.09.2016
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