• Politik

Gemeindeversammlung

Rubigen
Aula
24.11.2016
19.30 Uhr

Ordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag, 24. November 2016, 19.30 Uhr in der Aula Rubigen

 

 

Traktanden

 

  1. Budget 2017
  2. Sanierung Flachdächer Schulanlage, Verpflichtungskredit
  3. Sanierung Wasserleitungen Schulanlage, Verpflichtungskredit
  4. Rückkauf Netz Strassenbeleuchtung, Verpflichtungskredit
  5. Informationen
  6. Verschiedenes
  7. Apéro

 

 

Die Unterlagen zu Traktandum 1 bis 4 liegen ab 24. Oktober bis 24. November 2016 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

 

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

 

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 233 GO in der Zeit vom 01. Dezember 2016 bis 03. Januar 2017 2016 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 234 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

 

 

Rubigen, 20.09.2016                                                                        Der Gemeinderat

 

 


Kontakt

Gemeindeverwaltung Rubigen
Worbstrasse 34
3113 Rubigen
T: 031 720 41 41

Nachricht senden
Statistik

Erstellt: 07.10.2016
Geändert: 07.10.2016
Klicks heute:
Klicks total: