- Kultur
Bowil - Gemeinderat verzweifelt gesucht
Bis Ende Oktober hätte man sich melden müssen, um für den fünfköpfigen Gemeinderat zu kandidieren. Aber noch lässt ein Wahlvorschlag auf sich warten.
Wer diesen Job ergattern will, muss eigentlich nur zwei Bedingungen erfüllen: mindestens 18 Jahre alt sein und seine Papiere in Bowil haben.
Die Gemeinde wird am 5. Dezember einen neuen Gemeinderat wählen. Oder besser gesagt: will. Drei bisherige Gemeinderäte und Gemeindepräsident Moritz Müller (SVP) treten noch einmal an. Sie sind wegen der fehlenden Kandidaturen bereits jetzt still gewählt. Aber das fünfte Mitglied versteckt sich noch irgendwo in Bowils Bevölkerung. «Ich hoffe, dass die Leute jetzt aufwachen und sich bald jemand meldet», sagt Müller.
Speziell gefordert wären eigentlich die Frauen. Bisher sassen je drei Frauen und drei Männer im Gemeinderat (ein Sitz ist seit 2014 vakant). Auf die nächste Legislatur hin wird der Rat von sieben auf fünf Mitglieder verkleinert. Während die drei männlichen Mitglieder allesamt noch eine Amtszeit anhängen, verlängert mit Marianne Witschi nur eine der drei Frauen ihr Engagement.
Kein Amtszwang
Im November beginnt in Bowil also die grosse Suche. Wer hat die Fähigkeiten, Gemeinderat zu werden, lautet die Frage. Moritz Müller hat nicht vor, selber nach geeigneten Kandidaten Ausschau zu halten: «Das ist Sache der Bevölkerung und nicht des Gemeinderats», sagt er. Aber er versucht, die Bevölkerung mit Worten für die Aufgabe zu begeistern: «Gemeinderat zu sein, ist eine interessante Erfahrung. Wir haben im Rat eine gute Zusammenarbeit und rund 15 Sitzungen im Jahr.» Und nein, Salärverhandlungen gebe es keine, so Müller.
Übrigens: Gezwungen, ein Amt zu übernehmen, wird man in Bowil nicht. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, die den Amtszwang noch in ihren Reglementen verankert haben, kennt Bowil dieses Instrument nicht. «Solch ein Zwang würde auch nichts bringen. Da bleibt der Sitz besser vakant», sagt Müller.
[i] Siehe auch den News-Bericht „Bowil – Moritz Müller bleibt Gemeindepräsident“ vom 02.11.16
Erstellt:
02.11.2016
Geändert: 02.11.2016
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