Gemeinde Mirchel: Verkehrsmassnahmen; Verbot für Lastwagen und Motorwagen

Mirchel

Der Gemeinderat Mirchel hat gestützt auf Art. 3, Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19.12.1958 sowie Art. 44, Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29.10.2008 im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhofs und der Umleitung des motorisierten Durchgangsverkehrs in Konolfingen am 15. März 2017 folgende Verkehrsmassnahmen verfügt:

  • Verbot für Lastwagen und Motorwagen
  • Zubringerdienst gestattet
  • Dorfstrasse
  • Bühlstrasse
  • Stockerenstrasse
  • Eystrasse
  • Mirchelbergstrasse

Gültigkeit: Ab sofort bis 30. September 2017, aber längstens bis zum Bauende.

Gestützt auf Art. 44, Abs. 2 SV erteilte das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II, am 31.3.2017 seine Zustimmung zu diesem Beschluss.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63, Abs. 1, Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Einer allfälligen Beschwerde wird gestützt auf Art. 68, Absatz 2 und 5 VRPG die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verkehrsmassnahmen traten mit dem Aufstellen der Signale bereits in Kraft.

Mirchel, 10. April 2017

Gemeinderat Mirchel

Statistik

Erstellt: 13.04.2017
Geändert: 13.04.2017
Klicks heute:
Klicks total: