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Abstimmung in Walkringen: Gemeinde will Wohnliegenschaften verkaufen
Am 21. Mai stimmen die Walkringer Stimmberechtigten über den Verkauf der gemeindeeigenen Wohnliegenschaften ab. Die Gemeinde will die Gebäude am Schafrainweg 2 und an der Unterdorfstrasse 20 veräussern.
Der Gemeinderat habe nach eingehender Prüfung und auf Antrag der Liegenschaftskommission (LiKo) den Verkauf der Wohnliegenschaften Schafrainweg 2 und Unterdorfstrasse 20 erwogen, teilt die Gemeinde mit.
Neben diesen beiden Gebäuden besitzt die Gemeinde Walkringen zwei weitere Liegenschaften mit Wohnnutzung: das alte Schulhaus an der Hauptstrasse 1 und das Gemeindehaus an der Unterdorfstrasse 1. Die LiKo wurde beauftragt abzuklären, welche Liegenschaften verkauft werden könnten.
Nötige Investitionen führen zu Schulden
Die Vermietung von Wohnräumen sei nicht Kerngeschäft der Gemeinde. Zudem stünden in den nächsten Jahren verschiedene und notwendige Investitionen in diesen Liegenschaften an, welche kaum ohne zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden könnten.
Für Notfälle sei es aber wünschenswert, wenn die Gemeinde sogenannte „Notunterkünfte“ anbieten könne, schreibt die Gemeinde weiter. Auch nach einem allfälligen Verkauf der beiden Liegenschaften Schafrainweg 2 und Unterdorfstrasse 20 stehe der Gemeinde noch genügend eigener Wohnraum zur Verfügung.
Der Erlös aus dem Verkauf ist laut der Gemeinde nicht gebunden. Er könne also zum Beispiel für die anstehenden Investitionen in den übrigen Gemeindeliegenschaften oder zur Tilgung von Schulden eingesetzt werden.
Verkaufspreis von insgesamt rund 2,2 Millionen
Die Firma BDO habe im Auftrag der LiKo für die beiden Gebäude eine Immobilienbewertung erstellt, teilt die Gemeinde mit. Auf deren Basis habe die LiKo dem Gemeinderat für die Liegenschaft Schafrainweg 2 einen Verkaufsbetrag von mindestens 900 000 Franken empfohlen. Die Liegenschaft an der Unterdorfstrasse 20 soll für mindestens 1 350 000 Franken verkauft werden.
Sage die Bevölkerung Ja zum Verkauf, würde der Gemeinderat beziehungsweise die Liko den Verkauf nach Ablauf der gesetzlichen Fristen umgehend in die Wege leiten. Würden die Liegenschaften innerhalb zweier Jahre nicht verkauft, so blieben sie Eigentum der Gemeinde und ein neuer Antrag müsste den Stimmberechtigten vorgelegt werden.
[i] Die Immobilienbewertungen liegen während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
[i] Antrag Gemeinderat
- Die Liegenschaft Schafrainweg 2, Walkringen Grundbuchblatt Walkringen Par-zelle Nr. 1096 zu einem Mindestbetrag von Fr. 900‘000.00 verkauft. Der Gemeinderat wird ermächtigt den Verkauf innerhalb von 2 Jahren zu tätigen.
- Das Wohngebäude, Liegenschaft Unterdorfstrasse 20, Walkringen Grundbuch-blatt Parzelle Nr. 1266 wird zu einem Mindestbetrag von Fr. 1‘350‘000.00 verkauft. Der Gemeinderat wird ermächtigt den Verkauf innerhalb von 2 Jahren zu tätigen.
[i] Erläuterungen
Wer dem Antrag des Gemeinderates zustimmt, schreibt im Wahlzettel „JA“ oder bei einer Ablehnung „NEIN“.
Erstellt:
20.04.2017
Geändert: 20.04.2017
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