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Vechigen/Stettlen - Gibt es bald Schulsozialarbeit?
Die Gemeinden Vechigen und Stettlen prüfen die Einführung von Schulsozialarbeit. Es seien zunehmend soziale Probleme an den Schulen wahrgenommen worden, welchen den Schritt nahelegen. Auf das Schuljahr 2018 könnte es soweit sein.
Gesellschaftliche Entwicklungen seien für die zunehmenden Probleme verantwortlich, teilen die Gemeinden Stettlen und Vechigen mit. Der Stettler Gemeinderat und Bildungsbeauftragte Ruedi Zimmermann erläutert: „Einfluss haben Integrationsthemen, gestiegene Anforderungen an Familien und Schulen und Änderungen im Sozialgefüge.“
Damit meint er Phänomene wie Ein-Kind-Familien und Überbehütung. „Es gibt Einzelfälle, wo solche Kinder Schwierigkeiten zeigen, sich in eine Gruppe einzufügen,“ sagt Zimmermann. Insgesamt zeigten sich die sozialen Probleme aber über die ganze mögliche Bandbreite.
Bislang hätten die Schulen situativ reagiert. „Wir holten Hilfe, wenn schon etwas vorgefallen war“, sagt Zimmermann. In der Schulsozialarbeit sieht er die Möglichkeit, schneller zu reagieren und auch präventiv zu wirken.
Bedarf wird analysiert
Die Gemeinderäte von Stettlen und Vechigen haben deshalb beschlossen, die Einführung von Schulsozialarbeit zu prüfen. „Zusammen mit dem Kanton haben wir ein Projekt gestartet, um den Bedarf zu analysieren“, sagt Zimmermann.
Als erster Projektschritt führe die Berner Fachhochschule (BFH) schriftliche Befragungen bei den Schulleitungen und Klassenlehrpersonen durch, schreiben die Gemeinden. Gleichzeitig werde vom Projektleiter Schulsozialarbeit der BFH und einer eingesetzten Projektgruppe ein Konzept erstellt. Dafür sei ein Nachkredit von 14 000 Franken genehmigt worden, der jeweils zu Hälfte an die beiden Gemeinden gehe.
„Wir haben bereits Ideen, wie die Schulsozialarbeit bei uns aussehen könnte, möchten diese aber durch die Umfrage verifizieren lassen und uns Empfehlungen machen lassen“, sagt Zimmermann. Denn sowas sei nicht ganz günstig und weniger subventioniert als beispielsweise die Jugendarbeit. „Wenn wir es machen, dann so, dass es ‚verhet’.“
Erstellt:
13.05.2017
Geändert: 13.05.2017
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