Oberdiessbach: Einladung zur Gemeindeversammlung

Oberdiessbach

Montag, 19. Juni 2017, 20 Uhr in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach

Traktandenliste
  1. Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
  2. Gesamtsanierung Schulhausstrasse. Kreditabrechnung. Kenntnisnahme
  3. Reglement über die Mehrwertabgabe. Genehmigung
  4. Heizwerk Oberdiessbach AG. Erhöhung Aktienkapital. Genehmigung Verpflichtungskredit
  5. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 19. Juni 2017 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme- und Stimmrecht

Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Protokoll

Das Protokoll liegt vom 29. Juni 2017 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat

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Erstellt: 19.05.2017
Geändert: 19.05.2017
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