Öffentliche Mitwirkungsauflage für das Parkierungskonzept in Oberdiessbach

Oberdiessbach

Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Parkierungskonzept zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vom 6. Juni bis und mit 6. Juli 2017 in der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 1. Stock, öffentlich auf. Die Auflageakten finden Sie auch im Internet unter www.oberdiessbach.ch.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist d.h. bis am 6. Juli 2017 schriftlich an den Gemeinderat, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, zu richten.

Informationsveranstaltung
Am Donnerstag, 15. Juni 2017, 19.30 Uhr, findet im Saal des Restaurant Löwen in Oberdiessbach, Burgdorfstrassse 5, 3672 Oberdiessbach, eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Parkierungskonzept in Oberdiessbach statt. Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen.

Oberdiessbach, 4. Mai 2017

Der Gemeinderat

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Erstellt: 01.06.2017
Geändert: 06.06.2017
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