Oberdiessbach: Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Oberdiessbach

Oberdiessbach

Gestützt auf die Gemeindeordnung vom 10. März 2008 setzt der Gemeinderat Oberdiessbach die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1.1.2018 bis 31.12.2021 auf den 24. September 2017 fest.

1. Zu wählende Behörden
a) Proporz
7 Mitglieder des Gemeinderates
6 Mitglieder der Baukommission
6 Mitglieder der Kommission Tiefbau und Betriebe

b) Majorz
Präsident oder Präsidentin der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates in einer Person

2. Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 11. August 2017, 17 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach schriftlich einzureichen. Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn stimmberechtigen Personen unterzeichnet sein.

Die Vorschläge (Listen) müssen enthalten:
  • Eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei oder Gruppe)
  • Die Namen der Kandidaten mit genauen Personalien (Name, Vorname, Jahrgang, Beruf und Adresse) sowie deren unterschriftliche Zustimmung
Die Wahlvorschläge können zurückgezogen oder verbessert werden bis Mittwoch, 16. August 2017, 12 Uhr. An vorgeschlagenen Kandidaten dürfen auf einer Liste nur so viele aufgeführt sein, als Wahlen zu treffen sind. Der einzelne Name darf bei Proporz‑Wahllisten zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Erklärungen über Listenverbindungen sind bis spätestens Mittwoch, 16. August 2017, 12 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach einzureichen.

3. Wählbarkeit
Wählbar sind
a)  in den Gemeinderat die in der Gemeinde Stimmberechtigten
b)  in Kommissionen mit Entscheidbefugnis die in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigen

4. Stilles Wahlverfahren
Erreicht die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen genau die Zahl der zu besetzenden Sitze, so erklärt der Gemeinderat nach Bereinigung der Wahlvorschläge die Vorgeschlagenen gestützt auf Artikel 52 des Wahlreglements als in stiller Wahl gewählt und die Wahlverhandlungen finden nicht statt.

5. Zweiter Wahlgang
Ein allfällig zweiter Wahlgang ist für den 26. November 2017 vorgesehen.

6. Zustellung des Stimmmaterials
Die Stimmberechtigten erhalten die Stimmrechtsausweise für die Gemeindeurnenwahlen, die amtlichen Wahlzettel und das Werbematerial der Kandidatinnen und Kandidaten spätestens zehn Tage vor der Wahl durch die Post zugestellt. Für die briefliche Stimmabgabe gelten die Weisungen auf dem amtlichen Stimmkuvert. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten, können bei der Gemeindeschreiberei bis Donnerstag, 21. September 2017, 11.30 Uhr, ein Doppel des Ausweises und der Unterlagen verlangen.

29. Juni 2017

Gemeinderat Oberdiessbach

Statistik

Erstellt: 30.06.2017
Geändert: 30.06.2017
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