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Konolfingen - Kritik in verträglichen Dosen

Quelle
Berner Zeitung BZ

Nestlé, Landi und lokales Gewerbe planen ein Grossprojekt. Im Dorf ist es darob erstaunlich ruhig. Selbst unter Kritikern lautet der Tenor: Opposition ja, aber bitte sachlich. Über ein Projekt, das in Konolfingen noch unter dem Radar fliegt.

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Am Haldenweg in Konolfingen plant die Landi Aare eine neue Filiale. (Bild: Beat Mathys)

Die Landi will bauen, Nestlé will bauen lassen, der Gemeinderat möchte beide Wünsche erfüllen. Was will Konolfingen? Die Diskussion über das nächste grosse Bauprojekt im Dorf muss erst noch geführt werden.

Die Landi Aare plant am Ortseingang, genauer: am Haldenweg, eine neue Filiale. Und ein Parkhaus mit 300 Abstellplätzen für Nestlé. Damit sie ihren Laden und Nestlé das Parkhaus hochziehen darf, ist eine Überbauungsordnung nötig. Mühsames Wort, komplizierte Sache, darum nur die Konsequenz: Eine solche Überbauungsordnung muss von den Stimmberechtigten angenommen werden. Bis zum 4. September können sich Bevölkerung, Parteien sowie lokale Organisationen im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zum Vorhaben äussern. Entschieden wird dann voraussichtlich 2018.

Diskutieren

Fragt man im Quartier nach, fallen viele Stichworte: Verkehr, Lärm, Konzerne. Eine Anwohnerin sagt: «Natürlich ist es nie optimal, wenn direkt vor der Nase gebaut wird.» Natürlich stört es, wenn Kulturland einem Parkhaus weiche. Natürlich erhoffte man sich etwas anderes, Kleinflächigeres. Aber eben auch: Nestlé ist historisch gewachsen, gehört zu Konolfingen. Man war sich bewusst, dass «etwas kommt». Wie man reagiert? «Wir setzen uns zusammen und diskutieren das.»

Diskutieren will auch die SP im Verlauf der Woche und danach Eingaben im Rahmen der Mitwirkung einreichen. Man steht dem Projekt kritisch gegenüber. «Sehr kritisch», so Parteipräsident Bernhard Gerber. Er spricht von einer «Fachmarktmeile», die auf einer der letzten Arbeitszonenreserve in der Gemeinde entstehe. Dabei sehe das Baureglement für diese Zone gar keinen Detailhandel vor. «Und plötzlich lässt man das einfach zu.» Dem Projekt fehle es an Weitsicht. Am deutlichsten fällt seine Kritik am Nestlé-Parkhaus aus. Dass der Konzern sein «Parkplatzproblem auf die grüne Wiese auslagert», gehe «gar nicht».

Berger sagt aber eben auch: «Wir lehnen die Überbauung des Perimeters nicht kategorisch ab.»

Keine Fundamentalopposition von der SP also. Die kommt auch nicht aus der Mitte. Simon Buri, Präsident der örtlichen GLP-Sektion, hält zwar gleich zu Beginn fest: «Jeder Quadratmeter, der überbaut wird, schmerzt.» Und weiter: «Ein Pflästerchen hier, eins da. Ich vermisse eine Vision für die gesamte Gemeinde.» Tönt nach Widerstand, bis Buri über das konkrete Projekt sagt: «Das Parkhaus für Nestlé ist absolut in Ordnung.» Das Areal sei ohnehin für das Gewerbe vorgesehen. Er erachte das Projekt als vernünftig austarierten Vorschlag.

Wollen

Bleibt das offizielle Konolfingen. Das hat in der Person von Gemeindepräsident Daniel Hodel einen vehementen Verfechter des Projekts am Haldenweg. «Wenn hier jemand eine zwölf Meter hohe Halle bauen wollte, müsste die Gemeinde das genehmigen», sagt Hodel trocken. Er spricht dabei über die fragliche Parzelle, die schon heute als Arbeitszone gilt, und über das in diesem Zusammenhang eindeutige Baureglement. Hodel: «Umso positiver, dass die Landi tief in den Boden baut und die maximal zulässige Höhe deutlich unterschreitet.»

Tatsächlich geht es nicht um die Dimensionen der angestrebten Bauten, sondern um deren Nutzung. Bezüglich des Mehrverkehrs verweist Hodel auf einen externen Bericht. Darin rechnen die Autoren mit maximal 2000 Fahrten am Tag von und zur Landi. Die Verlagerung der Nestlé- Parkplätze gehe hingegen ohne Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse über die Bühne. Erleichterung verspricht sich die Gemeinde auch von einem Kreisel, der am Eingang zum Areal entsteht.

Die Landi will eine Filiale, Nestlé ein Parkhaus haben. Die Gemeinde möchte Hand bieten. Und Konolfingen? Die Diskussion ist lanciert.

Autor:in
Cedric Fröhlich, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 30.08.2017
Geändert: 30.08.2017
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