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Utzigen - Die vermisste Jugendliche ist zurück – und nun?

Quelle
Berner Zeitung BZ

Seit Samstag ist die 14-Jährige, die mehrere Tage vermisst war, wieder zu Hause. Es bleiben einige Fragen offen. Allen voran: Wie soll man sich Jugendlichen gegenüber verhalten, nachdem sie zurückgekommen sind?

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Seit Mittwoch (13.9.) wurde in Utzigen ein 14-jähriges Mädchen vermisst. Am Samstag (16.9.2017) wurde es gesund aufgefunden. (Bild: zvg/Kapo Bern)
«Man muss die Person wieder herzlich bei sich aufnehmen», sagt Jugendpsychologe Allan Guggenbühl. Das sei das Wichtigste, wenn eine vermisste Jugendliche wieder zurückgekommen ist. Guggenbühl spricht vom Vorfall in Utzigen von letzter Woche, als eine 14-jährige Jugendliche mehrere Tage lang vermisst war. Nach einer gross angelegten Suchaktion wurde die Jugendliche am Samstag in Frankreich wohlbehalten gefunden.
 

«Es ist ja nicht immer so, dass die Jugendlichen in böser Absicht weglaufen und extra keine Spuren hinterlassen», erklärt der Jugendpsychologe. Viele von ihnen befänden sich in einer ­Umbruchphase, wo sie ihren eigenen Weg im Leben suchen. «Und manchmal verspüren sie diesen Wunsch, einfach zu verschwinden.»

Bei der Rückkehr der Jugendlichen müsse das Umfeld darauf achtgeben, keine Strafen auszusprechen und vor allem seine Freude über das Wiedersehen auszudrücken, sagt Allan Guggenbühl. «Und doch darf man ihnen einbläuen, dass sie nicht ohne ein Lebenszeichen zu geben weglaufen sollen.» Denn die Konsequenzen und Kosten, die ihr Verschwinden nach sich zieht, können Jugendliche noch nicht richtig einschätzen.

Zurück zur Normalität
 

«Die Schule hingegen bleibt eine Institution, wo sich die Jugendlichen anpassen und fügen müssen», erklärt Guggenbühl. Dies sei auch nach einem solchen Fall dasselbe. Die Schule könne und solle keine grossen Anpassungen vornehmen.
 

Auf Wunsch der Schule oder der Eltern seien die Erziehungsberatungsstellen und auch die Schulinspektorate in solchen Fällen involviert und stünden beratend und unterstützend zur Verfügung, schreibt die Erziehungsdirektion des Kantons. «Das Ziel ist es immer, dass alle Beteiligten möglichst rasch wieder zur Normalität kommen können», so Amtsvorsteher Erwin Sommer.

Neben der Erziehungsberatung spielt die Kindes- und ­Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Fällen von weggelaufenen Personen eine Rolle. «Die Kesb wird nicht automatisch aktiv, wenn eine Vermisstenmeldung von der Polizei bekannt gegeben wird», sagt Michal Hasler, Präsidentin der Kesb Mittelland-Nord. In der ersten Phase helfe ihre Behörde bei Bedarf vor allem, die Leute an die richtigen Stellen zu verweisen.
 

«Wenn aus dem Bericht der Polizei an die Kesb aber Hinweise auf eine Gefährdungssituation hervorgehen, wird die Kesb aktiv, sobald die vermisste Person wiedergekommen ist.» Ausserdem könnten die Eltern, die Schule oder Dritte eine Gefährdungsmeldung ausstellen, die von der Kesb behandelt werde, so Hasler.

 

Allgemeinheit zahlt

Bleibt die Frage nach den Kosten für den gross angelegten Einsatz von letzter Woche. «Die Kosten für sogenannt sicherheitspolizeiliche Einsätze wie den einer Suchaktion werden grundsätzlich von der Allgemeinheit getragen», erklärt Christoph Gnägi, Mediensprecher der Kantonspolizei Bern. Die Abgeltung solcher Einsätze sei dabei teilweise vertraglich mit den jeweiligen Gemeinden geregelt.
 

Wenn der Einsatz hingegen arglistig ausgelöst wurde, können die Kosten auch auf die Person selber abgewälzt werden. «Das passiert jedoch selten», sagt Gnägi. So oder so rücke die Kostenfrage anfangs in den Hintergrund, wenn es darum gehe, eine vermisste Person zu suchen. «Es geht darum, jemanden möglichst rasch wieder zu finden.» Dabei gelte es, die passenden Massnahmen einzusetzen. «Mehr Einsatzkräfte können gleichzeitig bedeuten, dass wir weniger lang suchen müssen», sagt Christoph Gnägi.

[i] Siehe auch Newsbericht "Utzigen - Vermisste Sarina (14) wohlauf gefunden" vom 16.9.2017


Autor:in
Annic Berset, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 18.09.2017
Geändert: 18.09.2017
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