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Rubigen - Statthalter entscheidet, ob Kiesabbau legalisiert wird
Der Fall des Kiesabbaus ohne Bewilligung in Rubigen ist noch nicht abgeschlossen. Nachdem im Frühjahr das Verwaltungsgericht den Abbau in einem Teil der Grube als «rechtswidrig» taxiert hatte, ging die Angelegenheit zurück an die Gemeinde. Sie hat nun eine sogenannte Wiederherstellungsverfügung erlassen, die nicht angefochten wurde. Dies teilt der Rubiger Gemeinderat Stefan Rolli (Freie Wähler) auf Anfrage mit. Allerdings wurden die Auflagen bezüglich Abbau des restlichen Kies sowie Auffüllung und Rekultivierung der Grube aufgeschoben. Grund ist, dass der Grubenbetreiber ein nachträgliches Baugesuch eingereicht hat – um den Abbau doch noch zu legalisieren.
Das Gesuch ist beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland hängig. Der meiste Kies im betroffenen Gebiet wurde bereits abgebaut, die Auffüllung und Rekultivierung der Grube ist weit vorangeschritten.
Erstellt:
22.09.2017
Geändert: 22.09.2017
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