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Münsingen - Statthalter hebt Münsinger Abbiegeverbot auf

Quelle
Berner Zeitung BZ

Der Münsiger Gemeinderat wollte den Schleichverkehr über den Lerchenweg vermeiden. Ein Linksabbiegeverbot ist aber laut Regierungsstatthalter Christoph Lerch nicht verhältnismässig.

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Um am Abend den Stau in Zentrum von Münsingen zu umfahren, nutzen Autofahrer die Gartenstrasse und den Lerchweg. Der Regierungsstatthalter untersagte der Gemeinde Münsingen, an der Kreuzung (roter Punkt) ein Linksabbiegeverbot zu installieren. (Bild: Goog

In Münsingen gibt es zu den Pendlerzeiten immer wieder Staus. Autofahrende versuchen, über Schleichwege durch die Quartiere Zeit zu gewinnen. Eine dieser Ausweichrouten für Lenker, die von Wichtrach in Richtung Tägertschi und Konolfingen unterwegs sind, führt über die Gartenstrasse und den Lerchenweg. Das Problem stellt sich besonders in den Abendspitzen zwischen 16.30 und 18 Uhr.
 

Um diese Route unattraktiv zu machen, verfügte der Gemeinderat Münsingen ein Linksabbiegeverbot von der Gartenstrasse in den Lerchenweg. Damit hätten die Automobilisten von der Gartenstrasse bis zum Krankenhausweg fahren müssen. Dort hätten sie aber unter Umständen vor dem Lichtsignal warten müssen und wiederum Zeit verloren.

Anwohner wehrten sich
 

Gegen dieses neue Verkehrsregime wehrten sich rund 50 Anwohner mit einer Sammeleinsprache beim Regierungsstatthalteramt. Sie argumentierten, dass dadurch die Zufahrt zu ihren Liegenschaften erschwert würde. Am Freitag teilte Regierungsstatthalter Christoph Lerch mit, dass er die Verkehrsverfügung der Gemeinde Münsingen aufhebe.

Die Massnahme sei nicht verhältnismässig, begründet Lerch. Ein Linksabbiegeverbot mit Zubringerdienst erweise sich als «gleich geeignete, aber mildere Massnahme». Die Gemeinde muss nun neu prüfen, wie sie den Schleichverkehr im Lerchenweg vermindern will.

Bereits geprüft
 

Gemeinderat Andreas Kägi (FDP) nimmt Lerchs Verfügung zur Kenntnis, wobei er den genauen Inhalt nicht kennt. Kägi weist darauf hin, dass die Gemeinde das Abbiegeverbot mit Zubringerdienst bereits geprüft, aber verworfen habe, da sie nichts bringe.
 

Die Massnahme sei untauglich und nicht kontrollierbar. Die zuständige Verkehrskommission werde nun Lerchs Entscheid analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden, sagt Andreas Kägi.


Autor:in
Hans Ulrich Schaad, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 20.10.2017
Geändert: 20.10.2017
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