Oberdiessbach - Öffentliche Auflage zur Teilrevision der Ortsplanung

Oberdiessbach

Öffentliche Auflage zur Teilrevision der Ortsplanung


Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9.6.1985 die Teilrevision der Ortsplanung und die Zusammenführung der Grundordnungen Oberdiessbach, Aeschlen und Bleiken zur öffentlichen Auflage.

Die teilrevidierte Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan Siedlung, Siedlung mit Lupen, Landschaft und Naturgefahren und dem angepassten Baureglement, liegt während 30 Tagen vom 17. November bis 18. Dezember 2017 in der Gemeinde verwaltung, 1. Stock, Gemeindeplatz 1, während den ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf. Die Auflageakten sind zudem auf www.oberdiessbach.ch einsehbar.

Neben den Plänen und Vorschriften können u.a. auch die Vorprüfungsberichte des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, die Erläuterungsberichte zur Planung sowie weitere Unterlagen eingesehen werden.

Während der Auflagefrist, d.h. bis am 18. Dezember 2017, kann schriftlich und begründet Einsprache gegen den Zonenplan Siedlung, Siedlung mit Lupen, Landschaft und Naturgefahren und gegen das Baureglement erhoben werden. Zur Einsprache befugt sind:
  • Personen, welche durch die Planungsmassnahmen unmittelbar in eigenen schutzwürdi gen Interessen betroffen sind.
  • Private Organisationen in Form einer juristischen Person, soweit die Wahrung von Anlie gen des Baugesetzes nach den Statuten zu ihren dauernden Hauptaufgaben gehört und soweit sie zum Zeitpunkt der Bekanntmachung mindestens 5 Jahre bestanden haben.
  • Die Behörden der Gemeinden und die Organe von Gemeindeverbindungen, des Kantons und des Bundes.

Einsprachen sind an den Gemeinderat, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, zu richten.

Oberdiessbach, 13. November 2017

Der Gemeinderat

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Erstellt: 17.11.2017
Geändert: 17.11.2017
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