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Stettlen - Geld für Eigentümer von Naturschutzobjekten

Bislang richtete die Gemeinde Stettlen zusätzlich zu den Beiträgen von Bund und Kanton Beiträge für die ökologische Vernetzung an Landwirte aus. Neu will die Gemeinde nur noch Naturschutzobjekte finanziell unterstützen.

Die Beiträge an Landwirte bezahlte die Gemeinde ausgehend von einer ökologischen Vernetzungsplanung, welche die Förderung der Artenvielfalt zum Ziel hat, wie die Gemeinde Stettlen mitteilt. Innerhalb dessen richtete die Gemeinde Beiträge an Landwirte mit entsprechenden Parzellen und Objekten aus, sofern sie auch beim Kanton entsprechend angemeldet waren. Hauptsächlich betraf dies extensive Wiesen, Buntbrachen und Hecken.

 

Seit diesem Jahr ist aber die Grundlage für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen nicht mehr gegeben. „Der Kanton hat erkannt, dass eine biologische Vernetzung nicht isoliert pro Gemeinde – und freiwillig – anzugehen ist. Deshalb hat er Vernetzungsregionen gebildet, zum Beispiel das Worblental, und die Trägerschaft selber übernommen“, erklärt Verena Zwahlen, Leiterin der Stettler Gemeindeverwaltung. Die bisherige Vernetzungsplanung sei somit hinfällig geworden und entsprechend die Beiträge.

 

„Die Gemeinde will nun aber weiterhin Beiträge bezahlen für Schutzobjekte, auf die sie auch Einfluss nehmen kann“, sagt Zwahlen. Gemeint damit sind zum Beispiel Bäume und Hecken, die für jeden sichtbar im Gemeindegebiet stehen.

 

Naturschutzobjekte dokumentiert

 

Die Kommission Umwelt & Natur hat nun alle Naturschutzobjekte in Stettlen, die gemäss Zonenplan und Baureglement geschützt oder zu erhalten sind, dokumentieren lassen und alle Betroffenen über die geplante Neuregelung informiert, wie die Gemeinde mitteilt.

 

Anstelle der bisherigen landwirtschaftlichen Vernetzungsbeiträge sollen nun auch private Eigentümer von Naturschutzobjekten Beiträge anfordern können. Dafür müssen sie sich aber vertraglich zur entsprechenden Pflege oder Aufwertung verpflichten, so die Gemeinde.

 

Symbolisches Entgelt

 

Die entsprechende Verordnung sehe Leistungen in unterschiedlichem Pflegerhythmus je nach Objektart vor. Hochgerechnet auf eine vorläufige Dauer von 12 Jahren ergebe dies geschätzt für alle Objekte zusammen rund 37 000 Franken. Diese Summe werde dem Fonds zur Abgeltung von Planungsmehrwerten entnommen.

 

„Wichtig ist insbesondere, dass der Wert des entsprechenden Objektes für die Artenvielfalt bekannt ist. Die finanziellen Leistungen sind nicht kostendeckend und sollen eher den Wert für die Allgemeinheit symbolisieren“, schreibt die Gemeinde.

 

An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 wird die Aufhebung des bestehenden Reglements über die Ausrichtung von Beiträgen für ökologische Ausgleichsmassnahmen beantragt. Die neue Verordnung für Beiträge an Schutzobjekte soll per 1. Januar 2018 in Kraft treten und wird vorgängig noch publiziert.


Autor:in
Isabelle Berger, isabelle.berger@bern-ost.ch
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Erstellt: 22.11.2017
Geändert: 22.11.2017
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