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"Hansjakobli und Babettli": Worber SVP ergreift Referendum nicht

Am 13. November stimmte das Worber Parlament mit 17 zu 16 Stimmen Ja zu einem Kredit von 1,98 Millionen für den Neubau des Rüfenachter Kindergartens "Dr Hansjakobli u z Babettli". Da der Betrag zwei Millionen Franken knapp nicht überschreitet, muss das Projekt nicht dem Stimmvolk vorgelegt werden. Für die Gegner stand deshalb die Frage nach einem Referendum im Raum. Die SVP Worb hat gestern Abend beschlossen das Referendum nicht zu lancieren.

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Kein Referendum seitens der SVP: Der geplante Kindergarten-Neubau "Dr Hansjakobli u z Babettli" in Rüfenacht. (Bild: Archiv BERN-OST)

"Klar sollte das Referendum ergriffen werden, schon nur weil der Gemeinderat mit einem 'Buebetrickli' das Geschäft knapp unter zwei Millionen Franken drückte, um die Vorlage nicht dem Volk vorzulegen. Dies ist beschämend und undemokratisch, umso mehr, wenn man sieht wie knapp der Grosse Gemeinderat dem Geschäft zustimmte", schreibt die Worber SVP in einer Medienmitteilung.

Die SVP sei weiterhin der festen Überzeugung, dass die Kosten mit knapp zwei Millionen Franken für den Neubau des Kindergartens in Rüfenacht zu hoch seien. Insbesondere wenn man parallel dazu die finanzielle Situation der Gemeinde in den nächsten 5 Jahren betrachte, stehe dieses Projekt völlig quer in der finanzpolitischen Landschaft, so die SVP.

Priorität Schuldenbremse

"Dem Stimmvolk während eines emotionalen Abstimmungskampfes nüchtern zu erklären, dass es uns einzig um die verantwortungslose Ausgabenpolitik des Gemeinderats geht, und wir weder gegen einen Kindergarten, noch gegen sinnvolle Investitionen in Rüfenacht sind, erschien uns als 'Mission impossible'", schreibt die Partei.

Die SVP lege stattdessen die Priorität auf die eingereichte Motion zur Schuldenbremse, welche den Gemeinderat beauftragt, per Ende der Planperiode den Schuldenberg auf maximal 32 Millionen Franken zu plafonieren. Die Motion wird an der nächsten GGR-Sitzung vom 11. Dezember zur Genehmigung vorgelegt.


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pd/ib, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 29.11.2017
Geändert: 29.11.2017
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