Oberdiessbach - Fakultatives Finanzreferendum

Oberdiessbach

Der Gemeinderat hat am 23. November 2017 die Kreditabrechnung für die Gewässerverbauung Weiggele-Schlupf im Gesamtbetrag von CHF 672‘872.40 genehmigt. Die Genehmigung umfasst einen Nachkredit in Höhe von CHF 322‘872.40.

Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 39 und 40 der Gemeindeordnung vom 10. März 2008 dem fakultativen Finanzreferendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis am 8. Januar 2018 unterschriftlich verlangen, dass der Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Unterlagen liegen bis zur Eingabefrist bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach zur Einsicht auf, wo auch das Referendum einzureichen ist.

Der Gemeinderat

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Erstellt: 30.11.2017
Geändert: 30.11.2017
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