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Worb - Läuten die Kirchenglocken nachts weiter viertelstündlich?

Vor einem Jahr entschied die Polizei- und Militärdirektion, dass die Worber Kirchturmuhr zwischen 22 und 6 Uhr nur noch stündlich schlagen darf. Die Kirchgemeinde reichte darauf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Dieses sistierte das Verfahren, bis das Bundesgericht in einem vergleichbaren Fall in Wädenswil entscheidet. Gestern fiel der Entscheid zu Gunsten der Kirche. Was bedeutet dies für Worb?

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Könnte nachts unverändert weiterschlagen: Die Worber Kirchenuhr. (Bild: Archiv BERN-OST)
Der Fall Worb geht zurück auf eine Beschwerde von Anwohnern von 2013. Sie verlangten, dass die Kirchenuhr zu Gunsten der Nachtruhe nachts nur noch einmal pro Stunde anstatt jede Viertelstunde schlägt.

Verfahren wird wieder aufgenommen

"Der Entscheid aus Wädenswil hat unmittelbar keine Konsequenzen, aber das Verwaltungsgericht nimmt nun das Verfahren in Sachen Worb wieder auf", sagt Kirchgemeindepräsident Werner Lüthi.

Es bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Verwaltungsgericht den Entscheid von Wädenswil auch für Worb in Betracht ziehe, aber gewiss sei nichts. Eine Entscheidung erwartet Lüthi in den nächsten Wochen.

[i] Siehe auch die News-Berichte:
"Worb - Die Kirchenglocken schlagen vorläufig weiter" vom 10.12.2016
- "Reformierte Kirche Worb: Nachts nur noch Stundenschläge" vom 18.08.2016


Autor:in
Isabelle Berger, isabelle.berger@bern-ost.ch
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Erstellt: 13.12.2017
Geändert: 13.12.2017
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