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Mordfall Utzigen: Frau bleibt in U-Haft

Quelle
Berner Zeitung BZ

Die Frau, die in zwei Morde in Utzigen und Boppelsen ZH verwickelt ist, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat ein Haftentlassungsgesuch abgelehnt. Es besteht Verdunkelungsgefahr.

Die Frau wird beschuldigt, in die Ermordung eines Mannes aus dem Zürcher Unterland und eines weiteren aus dem Kanton Bern involviert zu sein. Ihr Ehemann und ein Freund des Paares gehören zu den weiteren Beschuldigten bei diesem Doppelmord, der von der Zürcher Staatsanwaltschaft untersucht wird.

In beiden Fällen stahl das Trio den Opfern ein Fahrzeug und brachte sie um. Das erste Opfer wurde in Utzigen gefunden, das zweite in Boppelsen ZH. Weil die Beteiligten lange Zeit schwiegen, war unklar, was zu den Tatzeitpunkten im April und Juni 2016 genau geschehen war.

Aussagen geändert

Die Beschuldigte war im April 2017 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Weil der Freund danach seine Aussagen änderte und Hinweise auftauchten, dass der Tatbeitrag der Frau grösser ist als angenommen, wurde sie im Januar 2018 wieder festgenommen. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

So wird ihr konkret vorgeworfen, bei der Beseitigung der einen Leiche geholfen zu haben. Offenbar hat die Frau während ihrer vorübergehenden Freilassung auch «Schwächen bei der Sicherung einer Einvernahme» ausgenutzt, und Notizen mit dem Mitbeschuldigten ausgetauscht.

U-Haft für die Frau verlängert

Das Bundesgericht hat nun ein Haftentlassungsgesuch der Frau abgelehnt. Es schreibt in seinen Ausführungen, dass die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte zwar weit fortgeschritten sei.

Weil nach wie vor Unklarheiten bestünden und weitere Einvernahmen durchgeführt werden müssten, bestehe eine erhebliche Verdunkelungsgefahr. Das Zwangsmassnahmengericht hat die Untersuchungshaft unterdessen bis zum 20. Juni 2018 verlängert. (Urteil 1B_146/2018 vom 11.04.2018)

Autor:in
hus/sda, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 21.04.2018
Geändert: 21.04.2018
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