Mirchel: Versammlung der Einwohnergemeinde

Mirchel

Mittwoch, 13. Juni 2018, 20 Uhr im Schulhaus Mirchel


Traktanden
  1. Jahresrechnung 2017
    - Beratung und Genehmigung
  2. Gemeindeordnung, Anhang I;  Änderung Schulkommission
    - Genehmigung
  3. Sekundarschule und besondere Massnahmen; Übertragung der Aufgaben an die Gemeinde Grosshöchstetten
    - Genehmigung Übertragungsreglement
  4. Personalreglement 
    - Genehmigung
  5. Verschiedenes

Reglementsauflage
Die unter Traktandum 2 bis 4 erwähnten Reglemente liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt BernMittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. 

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 28. Juni bis 27. Juli 2018, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat. 

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Wir laden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Versammlung herzlich ein.

Mirchel, 7. Mai 2018

Der Gemeinderat

Statistik

Erstellt: 18.05.2018
Geändert: 18.05.2018
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