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Oberdiessbach - Kirchbühl: Lösung noch nicht in Sicht

Quelle
Thuner Tagblatt

Die geplante Überbauung im Oberdiessbacher Kirchbühl bleibt ein heisses Eisen. Beim Kanton ist derzeit eine Beschwerde hängig.

17 Jahre – so lange gehen die Wogen in Oberdiessbach wegen des Kirchbühls schon hoch. Seit die Gemeinde das Stück Land an bester Lage 1992 im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hat, rief das dort geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Inzwischen beschäftigt sich – einmal mehr – der Kanton mit dem Fall.

Bereits einmal gescheitert

Vielen Anwohner stiess in der Vergangenheit die Anzahl Bauten und der geringe Abstand dazwischen sauer auf. Am meisten Sorgen bereitete aber die verkehrstechnische Erschliessung des neuen Quartiers. In den vergangenen Jahren wurde verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, diskutiert. Doch keine der vorgeschlagenen Lösungen mochte die Anwohner zu überzeugen: 2002 scheiterte die Gemeinde mit einer Überbauungsordnung (ÜO). Es folgten nebst Einsprachen, juristische Gutachten und ein Verwaltungsgerichtsentscheid.

Vergangenen Herbst dann wagte die Gemeinde einen neuen Anlauf: Sie nahm an der ÜO diverse Anpassungen vor und legte sie neu auf: Statt 40 Bauten sollen im neuen Quartier nur noch 30 entstehen. Und statt über den Grünmattweg, soll die künftige Zufahrt neu über den Lärchenweg führen. Gegen die ÜO gingen jedoch wiederum Einsprachen ein (wir berichteten). Von den sieben Einsprechern kritisierten deren sechs die Erschliessung. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung wies in der Folge jedoch alle Einsprachen ab.

Entscheid bei Baudirektion

Laut Christoph Auer, Vorsteher des Rechtsamts der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) des Kantons Bern, hat nun eine Partei bei der kantonalen Baudirektion Beschwerde eingelegt. Kritisiert wird darin ebenfalls die Zufahrt. Weitere Details wollte Auer nicht bekannt geben. Inzwischen haben man aber den Schriftenwechsel eröffnet. Bis Ende Monat hat die Gemeinde Zeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Wann die kantonale Baudirektion einen Entscheid fällen wird, ist noch unklar. Laut Auer nehme das Verfahren aber mindestens zwei bis vier Monaten Zeit in Anspruch. Die Beschwerdeführer können den Fall anschliessend an das Verwaltungsgericht weiterziehen.

Autor:in
Lilly Toriola, Thuner Tagblatt
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Erstellt: 25.08.2009
Geändert: 25.08.2009
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