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Worb – Kampf um neuen Fussballplatz geht weiter
Nach dem Volks-Nein zum Kunstrasen geht der Kampf um einen neuen Worber Fussballplatz weiter. Die beiden Worber Fussballclubs fordern mit einer Volksmotion „Varianten und Kreditanträge“. Auf dem Parlamentstisch liegt auch ein SP-Vorstoss.
1‘498 Nein gegen 1‘228 Ja: Die Worberinnen und Worber lehnten am 14. Juni einen Kunstrasen im Worbboden deutlich ab. Der einhellige Tenor danach: Der Entscheid ist deutlich, das Platzproblem aber ungelöst.
Der zuständige Gemeinderat Ernst Hauser (BDP) diagnostizierte einen „Scherbenhaufen“. Bauminister Ernst Hauser: „Ein zweites Rasenfeld ist sicher nicht günstiger als ein Kunstrasenfeld, und auch hier ist der Weg steinig.“
Sofort nach der Abstimmung deponierte die SP im Gemeindeparlament eine Motion, um einem zweiten Rasenspielfeld Schub zu verleihen. Die Forderung: «Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Grossen Gemeinderat die Erstellung eines – zweiten - Naturrasenspielfeldes zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Nur so werde genügend Platz geschaffen für die 32 Mannschaften des SC Worb und der Femina Kickers.
Nun betreten der SC Worb und die Femina Kickers mit insgesamt 550 Mitglkiedern selbst das Polit-Terrain. Gegenwärtig werden Unterschriften für eine Volksmotion gesammelt. Damit der Vorstoss vom Gemeindeparlament behandelt wird, sind lediglich 50 Unterschriften nötig.
Unter dem Titel „Genügend Sportplätze für alle – Worb hat zu wenig Sportplätze“ fordert die Motion: „Der Gemeinderat wird gebeten, dem Parlament Varianten und Kreditanträge für einen neuen Sportplatz zur Beschlussfassung zu unterbreiten.“
Die beiden Fussballvereine wollen den Gemeinderat via Parlament zwingen, „dass die Planung eines zusätzlichen Naturrasenspielfeldes wie auch die nötige Sanierung des bestehenden Feldes sofort an die Hand genommen wird“.
Die Fussballerinnen und Fussballer haben den Kunstrasen noch nicht abgeschrieben: „Für den Fall, dass sich erweisen sollte, dass die Realisierung und der Unterhalt eines zusätzlichen Naturrasenspielfeldes, zusammen mit der Sanierung des bestehenden Feldes, unverhältnismässig teuer oder ökologisch nachteilig ist, sind dem Parlament zwei Varianten (zusätzliches Naturrasenspielfeld und Kunstrasenspielfeld) zur Beschlussfassung zu unterbreiten.“
Gemäss Worber Verfassung sind Volksmotionen und Volkspostulate innert drei Monaten nach Bekanntgabe im Grossen Gemeinderat wie parlamentarische Vorstösse zu behandeln.
www.worb.ch
Der zuständige Gemeinderat Ernst Hauser (BDP) diagnostizierte einen „Scherbenhaufen“. Bauminister Ernst Hauser: „Ein zweites Rasenfeld ist sicher nicht günstiger als ein Kunstrasenfeld, und auch hier ist der Weg steinig.“
Sofort nach der Abstimmung deponierte die SP im Gemeindeparlament eine Motion, um einem zweiten Rasenspielfeld Schub zu verleihen. Die Forderung: «Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Grossen Gemeinderat die Erstellung eines – zweiten - Naturrasenspielfeldes zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Nur so werde genügend Platz geschaffen für die 32 Mannschaften des SC Worb und der Femina Kickers.
Nun betreten der SC Worb und die Femina Kickers mit insgesamt 550 Mitglkiedern selbst das Polit-Terrain. Gegenwärtig werden Unterschriften für eine Volksmotion gesammelt. Damit der Vorstoss vom Gemeindeparlament behandelt wird, sind lediglich 50 Unterschriften nötig.
Unter dem Titel „Genügend Sportplätze für alle – Worb hat zu wenig Sportplätze“ fordert die Motion: „Der Gemeinderat wird gebeten, dem Parlament Varianten und Kreditanträge für einen neuen Sportplatz zur Beschlussfassung zu unterbreiten.“
Die beiden Fussballvereine wollen den Gemeinderat via Parlament zwingen, „dass die Planung eines zusätzlichen Naturrasenspielfeldes wie auch die nötige Sanierung des bestehenden Feldes sofort an die Hand genommen wird“.
Die Fussballerinnen und Fussballer haben den Kunstrasen noch nicht abgeschrieben: „Für den Fall, dass sich erweisen sollte, dass die Realisierung und der Unterhalt eines zusätzlichen Naturrasenspielfeldes, zusammen mit der Sanierung des bestehenden Feldes, unverhältnismässig teuer oder ökologisch nachteilig ist, sind dem Parlament zwei Varianten (zusätzliches Naturrasenspielfeld und Kunstrasenspielfeld) zur Beschlussfassung zu unterbreiten.“
Gemäss Worber Verfassung sind Volksmotionen und Volkspostulate innert drei Monaten nach Bekanntgabe im Grossen Gemeinderat wie parlamentarische Vorstösse zu behandeln.
www.worb.ch
Autor:in
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt:
14.08.2010
Geändert: 14.08.2010
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