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Linden - Diebesbande erhofft sich mildere Strafen

Quelle
Der Bund

Ein versuchter Raubüberfall in Linden hat zur Verhaftung und Verurteilung einer Diebesbande geführt. Gegen das Urteil haben die Täter beim Obergericht appelliert.

Das bernische Obergericht befasst sich mit vier Männern vom Balkan, die Dutzende von Einbrüchen im Raum Bern begangen haben. In die Schlagzeilen geriet die Bande im April 2011 durch einen versuchten Raubüberfall in Linden. Um ein Uhr früh drangen drei maskierte Männer in die Sozialwohnung im Dorfzentrum ein, bedrohten eine Familienmutter mit einer Pistole und nahmen den 16-jährigen Sohn in den Schwitzkasten. Ihnen war zu Ohren gekommen, dass sich viel Bargeld in der Wohnung befinde und der Familienvater ausser Haus sei.

 

Vergeblich suchten die Männer nach einer Beute und drehten dabei auch die Matratze im Kinderbett um. Die dreijährige Tochter der Familie schlief ungerührt weiter. Schliesslich zogen die Männer ohne Beute ab. Der vierte Mann wartete draussen im Auto.

 

Langes Sündenregister

 

Kurz darauf kam die Polizei den Tätern auf die Spur, in Zusammenhang mit dem Einbruch in einen Caritas-Markt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland brauchte 252 Seiten für die schriftliche Eröffnung und Begründung des Urteils, denn das Sündenregister der fünf Männer ist lang. Gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl gehört zu den Delikten, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und das Strassenverkehrsgesetz. Ins Gewicht fiel aber vor allem die Tat von Linden, die von der ersten Instanz als versuchter bandenmässiger Raub taxiert wurde.

 

Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen 30 und 56 Monaten. Nur einer der Männer akzeptierte das Strafmass, seine vier Kollegen aus Mazedonien, Serbien und dem Kosovo zogen vors Obergericht. Ihre Verteidiger forderten am Dienstag mildere Strafen zwischen 8 und 40 Monaten.

 

Entlastende Elemente

 

Einer der Männer gab an, er sei in Linden nur der Chauffeur gewesen und habe nicht gewusst, worauf man sich einlasse. Ein zweiter machte geltend, er habe nie richtig zur Diebesbande gehört und sei nur in Ausnahmefällen beteiligt gewesen - weshalb man ihm nicht bandenmässigen Raub vorwerfen könne. Zwei weitere Beschuldigte beteuerten, sie hätten einen Einbruch verüben wollen. Dass Menschen in der Wohnung gewesen seien, hätten sie nicht gewusst. Sonst wären sie gar nicht ins Haus eingedrungen. Die Waffe sei bloss eine Spielzeugpistole gewesen, man habe die Bewohner beruhigt und der Frau zum Abschied die Hand gegeben. Von versuchtem Raub könne demnach nicht die Rede sein.

 

«Grosse kriminelle Energie»

 

Anders sah es Staatsanwältin Brigitte Janggen. Die Bande sei brutal vorgegangen und habe grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt. Die Frau habe man mit einer - echten oder falschen - Pistole in Angst und Schrecken versetzt; sie leide heute noch unter einem posttraumatischen Belastungssyndrom und könne nicht mehr arbeiten.

 

Dass manche der Täter ein Vorstrafenregister besässen und andere seit dem Raub in Linden schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten seien, stelle den Männern kein gutes Zeugnis aus, stellte die Staatsanwältin fest. Sie forderte schärfere Strafen zwischen drei und fünf Jahren. Das Urteil wird morgen bekannt gegeben.


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Erstellt: 15.01.2014
Geändert: 15.01.2014
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