• Region

Linden - Keine Milde für den brutalen Räuber

Quelle
Berner Zeitung BZ

Bei einem Einbruch im Frühling 2011 hatten fünf Männer eine Familie mit Waffengewalt bedroht. Der Täter, der die längste Strafe aufgebrummt bekam, zog bis vor Bundesgericht. Ohne Erfolg.

ce5db76a0d93f1d8796cb52f5bd84ea0.jpg
ce5db76a0d93f1d8796cb52f5bd84ea0.jpg
Das Bundesgericht in Lausanne stützte das Urteil der Vorinstanz und verhängte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten für den Haupttäter beim Überfall in Linden. (Bild: Keystone)

Rund zwanzig Minuten hatte der brutale Überfall gedauert. Fünf Männer waren in der Nacht vom 16. auf den 17. April in eine Wohnung in Linden eingestiegen, in der Hoffnung, dort eine grössere Menge Bargeld zu finden. Die maskierten Einbrecher waren mit einem Messer, einem Schlagstock, einem Schlagring sowie einem metallenen Radschlüssel bewaffnet. Als die Mieterin und ihre beiden Kinder erwachten, bedrohten die Männer sie. Der Haupttäter hielt die Frau mit einem Klappmesser in Schach. Obwohl er es ihr an den Hals hielt, kam es laut einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgericht zu «einem kampfähnlichen Geschehen» zwischen der verängstigten Frau und dem alkoholisierten Einbrecher. Wie durch ein Wunder blieb das Opfer bis auf einen oberflächlichen Kratzer am Oberschenkel unverletzt.

Die brutalen Räuber, die regelmässig in wechselnder Besetzung in den Kantonen Bern und Freiburg ihre Untaten trieben, machten sich mit einer geringen Menge Marihuana unerkannt aus dem Staub (wir berichteten). Einige Monate später gingen sie der Polizei jedoch bei anderer Gelegenheit ins Netz.

War die Frau in akuter Lebensgefahr?

Der Haupttäter akzeptierte sowohl den Schuldspruch des Regionalgerichts Bern-Mittelland als später auch jenen des Obergerichts nicht. Sein Verteidiger verlangte vom Bundesgericht, die Strafe deutlich zu reduzieren, weil es sich nicht um einen qualifizierten Raub, sondern vielmehr um einen Raub unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit gehandelt habe. So sei die Klinge des Messers relativ kurz (8 Zentimeter) und im hinteren Bereich schärfer gewesen. Die Gefahr, die vom Messer ausging, müsse deshalb relativiert werden. Der Mann habe mit dem Messer auch nie den Hals seines Opfers berührt. Akute Lebensgefahr habe deshalb zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Etwas anders beurteilte das Bundesgericht den Fall. «Das Opfer war verängstigt und reagierte panisch», steht im gestern veröffentlichten Urteil, der Beschwerdeführer sei zudem betrunken gewesen und unruhig geworden. «Er hatte das Geschehen nicht vollständig im Griff.» Dass sich die Frau in Lebensgefahr befand, stehe ausser Frage. Eine falsche Bewegung hätte gereicht, und der Mann hätte das Opfer schwer verletzt. «Es ist denn auch dem Zufall zu verdanken, dass es zu keiner lebensgefährlichen Verletzung gekommen ist», steht im Urteil weiter.

Jugend schützt vor Strafe nicht

Weiter führte der Anwalt des Beschwerdeführers aus, die Vorinstanz habe die sogenannten Täterkomponenten nicht ordentlich gewichtet. So habe sein Mandant ein Geständnis abgelegt. Ausserdem sei er zum Zeitpunkt der Tat noch sehr jung gewesen (18-jährig) und habe sich in der Berufslehre bewährt.

Die Vorinstanz habe die Täterkomponenten insgesamt als neutral bewertet, was hier zulässig sei. Das Bundesgericht stützte denn auch das Urteil und die verhängte Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten.

Autor:in
Roger Probst, Berner Zeitung BZ
Nachricht an die Redaktion
Statistik

Erstellt: 07.10.2014
Geändert: 07.10.2014
Klicks heute:
Klicks total: