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Oberdiessbach - Keine Steuererhöhung für 2015
Trotz Aufwandüberschuss gibt es in der Gemeinde Oberdiessbach keine Steuererhöhung. Die geplanten Investitionen für 2015 können aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Der vom Gemeinderat im Dezember 2014 verabschiedete Voranschlag 2015 sieht einen Aufwandüberschuss von 403’000 Franken vor. "Die Laufende Rechnung 2015 weist einen voraussichtlichen Gesamtaufwand von 23'162’100 Franken aus," schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung.
Der “Verlust“ entspricht 0,98 Steuerzehntel und sei hauptsächlich auf hohe Investitionsfolgekosten und hohe Beiträge in die kantonalen Lastenverteiler, aufgrund der nicht ausgeglichenen Mehrbelastung durch die FILAG- Revision 2012, zurückzuführen.
Mit Ausnahme der Feuerwehrersatzabgabe bleiben die Steueranlagen und Gebührenansätze unverändert. Die Feuerwehrersatzabgabe steigt von heute 12,0 % auf 14,5 % der einfachen Steuer. Zudem wird der Höchstansatz von 400 auf 450 Franken pro Jahr angehoben. Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt nach Rechnungsabschluss 2014 voraussichtlich rund 7,18 Mio. Franken.
Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert
In der Investitionsrechnung seien Nettoinvestitionen von insgesamt 2,42 Mio. Franken geplant, welche vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Grössere Vorhaben 2015 sind der Neubau des Werkhofes an der Glasholzstrasse sowie die Sanierung der Schulhausstrasse.
Steuererhöhung für 2018?
Der Finanzplan 2015 bis 2019 sehe dank der Umstellung auf HRM2 und der damit verbundenen Änderung der Abschreibungspraxis ab 1. Januar 2016 bis und mit 2017, geringere Defizite von durchschnittlich rund einer Viertelmillion Franken vor.
Aufgrund von geplanten hohen Investitionen in Schul- und Sportanlagen steigen die Aufwandüberschüsse ab 2018 markant an. Diese erfordern, sofern die Vorhaben von den Stimmbürger/innen beschlossen werden, eine Steuererhöhung.
Erstellt:
24.10.2014
Geändert: 24.10.2014
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