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Biglen - Zweimal an die Urne, um den Gemeinderat zu wählen
Künftig wird in Biglen der Präsident des Gemeinderats ein halbes Jahr vor den restlichen Mitgliedern gewählt – so will es das angepasste Reglement über Abstimmungen und Wahlen.
Der Gemeinderat hat nun grundsätzlich beschlossen, dass die beiden Wahlverfahren weiterhin getrennt bleiben sollen. Er schlägt folgende Regelung vor: Die Wahlen sollen künftig nicht, wie bisher, am gleichen Tag stattfinden, sondern die Wahl des Präsidenten (Majorz) im zweiten Quartal und die Wahl von sechs Mitgliedern des Gemeinderates (Proporz) erst im vierten Quartal. Für die Gemeindewahlen 2015 heisst dies am 14. Juni 2015 respektive am 29. November 2015. Damit wird verhindert, dass der Gemeindepräsident, die Gemeindepräsidentin, auf der Liste für die Wahlen des Gemeinderates zusätzliche Parteistimmen sammeln kann.
Sparmassnahmen zeigen Wirkung
In den Vorjahren stagnierten die Steuereinnahmen oder waren sogar rückläufig, was auf die Wirtschaftsentwicklung und die Steuergesetzrevision zurückzuführen war. Auf der anderen Seite waren bei den Ausgaben, insbesondere bei den Lastenverteilern Mehrkosten zu verzeichnen. Deshalb musste bereits für das Jahr 2013 die Steueranlage auf 1,75 erhöht und für 2014 ein rigoroses Sparpaket verabschiedet werden. «Die eingeleiteten Sparmassnahmen zeigen im vorliegenden Budget bereits Wirkung. Auch das Sparpaket der Kantonsregierung wirkt sich positiv auf die Gemeindefinanzen aus», erläuterte Finanzverwalterin Beatrice Siegenthaler. Da in Biglen zur Zeit diverse grössere Wohnbauprojekte laufen, könne in Zukunft mit einer Zunahme der Steuerpflichtigen gerechnet werden. Allerdings besteht, insbesondere im Bereich des Unterhalts ein gewisser Nachholbedarf, der in den nächsten Jahren vollzogen werden muss.
Die Stimmberechtigten genehmigten den Voranschlag einstimmig, der bei gleichbleibender Steueranlage einen Aufwandüberschuss von knapp 17’000 Franken vorsieht.
Neue Finanzierung für Stromversorgung
Die bisherige Spezialfinanzierung wird in die Spezialfinanzierung «Werterhalt» umgewandelt und auf 25 Prozent des Wiederbeschaffungswertes reduziert, das heisst auf rund 1,26 Millionen Franken. Die neue Spezialfinanzierung «Rechnungsausgleich» wird mit 200‘000 Franken geäufnet. Der restliche Überschuss von rund 500‘000 Franken wird in einer einmaligen Entnahme den allgemeinen Mitteln der Gemeinde gutgeschrieben. Das neue, entsprechende Reglement wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
Erstellt:
04.12.2014
Geändert: 04.12.2014
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