• Region

Münsingen - Grosser Bedarf an KITA-Plätzen

Seit fast 30 Jahren führt die Gemeinde Münsingen eine eigene Kindertagesstätte mit zuletzt 36 vom Kanton subventionierten Plätzen. Die chronisch lange Warteliste weist allerdings auf eine noch wesentlich grössere Nachfrage hin. Mit einem parlamentarischen Vorstoss aus dem Jahr 2012 wurde der Gemeinderat aufgefordert, die Möglichkeit von zusätzlichen privaten Plätzen sowie die Auslagerung der KITA an eine private Institution zu prüfen.

Die Gemeinde Münsingen bekennt sich seit vielen Jahren zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie der Gmeinderat Münsingen mitteilt. Als eine der ersten Gemeinden in der Region hat sie daher vor fast 30 Jahren einen Kinderhort ins Leben gerufen und diesen über die Jahre zu einer für die ganze Region wichtigen und geschätzten KITA mit 36 Plätzen weiterentwickelt.

Ausbau des Angebots

Für die Legislatur 2014 – 2017 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, die familienergänzenden Betreuungsangebote bedarfs- und kostengerecht zu betreiben. Für die KITA bedeutet bedarfsgerecht, mit Blick auf die seit Jahren konstant lange Warteliste, ganz einfach den Ausbau des Angebotes. Bei den Tagesfamilien hinken die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze trotz erheblichen Werbeanstrengungen seit einigen Jahren hinter den von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) bewilligten Stunden hinterher.

Ein Vorstoss der FDP im Parlament aus dem Jahr 2012 fordert den Gemeinderat auf, ein zusätzliches Angebot an privaten KITA-Plätzen sowie die Auslagerung der KITA an eine private Trägerschaft zu prüfen.

Fünf Plätze mehr

Nach umfangreichen Abklärungen und Gesprächen mit anderen Institutionen in Münsingen sowie Vorgesprächen mit privaten Anbietern hat der Gemeinderat entschieden, bei der GEF per Stichtag des 1. Februars zusätzlich fünf KITA Plätze zu beantragen. Für diese würde die Gemeinde gemäss der kantonalen „Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration“ (ASIV) den von ihr zu tragenden Selbstbehalt von 20 Prozent, was 18'000 Franken entspricht, übernehmen.

Weiter hat der Gemeinderat das Ressort Soziales beauftragt, die Verhandlungen mit privaten Anbietern voranzutreiben mit dem Ziel, mit dem am besten geeigneten Betreiber einen Leistungsvertrag abzuschliessen und diesem die Betriebsführung ab dem 01. Januar 2016 zu übertragen. Das Geschäft wird abschliessend in der Parlamentssitzung vom 17. März behandelt.

Tarife bleiben

Für die betreuten Kinder, die abgebenden Eltern und die Mitarbeitenden würde mit einer Auslagerung des Betriebs wenig ändern. Die Betreuungstarife sind durch die ASIV vorgegeben und bleiben gleich. Bedingung für den Abschluss eines Leistungsvertrages soll die Gewährung der Besitzstandgarantie bezüglich Lohn des Betreuungspersonals sein. Die Gemeinde ihrerseits behält von Gesetzes wegen ihre Aufsichtsfunktion über das gesamte Betreuungsangebot und auch die Verpflichtung zur Übernahme des Selbstbehaltes von 20% im Umfang von 215'000 Franken für 41 KITA Plätze und 51‘000 Tageselternstunden pro Jahr.

Im Gegensatz zur Gemeinde als Trägerin ist eine private Institution mit mehreren KITA’s in der Regel fachlich besser aufgestellt, ökonomisch effizienter und darum besser in der Lage, das Angebot an der Nachfrage auszurichten. Die Übertragung soll ein Gewinn für alle Beteiligten sein.

Autor:in
pd / aha, info@bern-ost.ch
Nachricht an die Redaktion
Statistik

Erstellt: 01.02.2015
Geändert: 01.02.2015
Klicks heute:
Klicks total: