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Gemeindeversammlung

Rubigen
Aula Rubigen
28.05.2015
19.30
Ordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag, 28. Mai 2015, 19.30 Uhr in der Aula Rubigen


Traktanden

1. Jahresrechnung 2014; Genehmigung
2. Orientierungen
3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen ab 29. April bis 28. Mai 2014 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 233 GO in der Zeit vom 04. Juni bis 04. Juli 2015 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 234 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.


Rubigen, 31. März 2015 Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rubigen
Worbstrasse 34
3113 Rubigen
T: 031 720 41 41

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Erstellt: 27.02.2015
Geändert: 07.05.2015
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