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Grosshöchstetten - Fragen rund um die neue Aktiengesellschaft
Die geplante Umwandlung der Elektrizitätsversorgung in eine AG gibt in Grosshöchstetten zu reden. Missbräuche und hohe Kosten werden befürchtet.
Könnte die geplante Firma nicht als Milchkuh für die Gemeinde missbraucht werden? Könnte sie nicht einfach willkürlich die Preise erhöhen und somit Geld in die Gemeindekasse spülen? Dies wollte ein Votant an einer Infoveranstaltung zur Energie Grosshöchstetten AG wissen. Das könne nicht passieren, beschwichtigte Hans-Peter Heierli, Leiter des Ressorts Betriebe in Grosshöchstetten. «Heute gibt es fünf Firmen in Grosshöchstetten, die so viel Strom verbrauchen, dass sie gemäss Gesetz den Anbieter frei wählen können. Würde die Energie AG zu hohe Preise verlangen, verlöre sie damit diese Kunden.»
Die Gemeinde bleibt Chef
Der Gemeinderat hat letzten Herbst entschieden, die gemeindeeigene Elektrizitätsversorgung in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Am 14. Juni wird die Bevölkerung an der Urne darüber abstimmen (wir berichteten). Am Infoabend informierten Gemeinderat Hans-Peter Heierli und Markus Flatt von der Firma EVU Partners AG über die Details der geplanten Rechtsformänderung und deren Folgen. Die Referierenden versicherten, dass die Gemeinde Alleineigentümerin bleibe und die neue AG nicht tun und lassen könne, was sie wolle. Jede grundlegende Änderung des Reglements müsse die Bevölkerung an der Urne absegnen. Doch die gut 40 Anwesenden wollten es genauer wissen. Nach dem Vortrag schnellten über zehn Hände in die Höhe.
Transparenz ist da
So warf der künftige Verwaltungsrat Fragen auf. Ein Höchstetter befürchtete, dass dieser ein «Heidengeld» kosten werde. «Mehr als ein grosszügiges Sitzungsgeld werden die Verwaltungsräte nicht bekommen», sagte Markus Flatt. Er sei selber in einer solchen Position in einer anderen Gemeinde und bekomme dafür 1500 Franken pro Jahr.
Auch zur Transparenz machten sich die Anwesenden ihre Gedanken. Ein Mann wollte wissen, ob er dann, wie bisher in der Gemeinderechnung, auch in die Bücher der neue AG werde schauen können. Gemeinderat Heierli erklärte, dass es zwar gemäss dem Obligationenrecht nicht Pflicht sei, die neue Firma dies aber sicher so handhaben werde. Schliesslich gehöre die Firma der Gemeinde, also auch der Bevölkerung.
Erstellt:
01.06.2015
Geändert: 01.06.2015
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