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Unfall in Worb: Obergericht reduziert Strafe

Quelle
Berner Zeitung BZ

Der Weiterzug ans Obergericht hat sich für den 74-jährigen Rentner, der ein 11-jähriges Kind in Worb tödlich verletzte, gelohnt. Das Gericht reduzierte die Strafe.

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An dieser Kreuzung in Worb starb im November 2011 der zehnjährige Junge auf dem Zebrastreifen (Bilder: Walter Pfäffli, Berner Zeitung BZ).
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Der Unfall ereignete sich an der Enggisteinstrasse.
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Die Menschen gedenken des Opfers.
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Von dieser Schule aus führte der Weg über die Strasse.
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Ein Velofahrer fährt an der Unfallstelle vorbei.
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Das bernische Obergericht hat die Strafe für den Mann, der 2011 in Worb auf einem Fussgängerstreifen einen Knaben erfasste und tödlich verletzte, reduziert. Das neue Strafmass lautet nun 36 Monate Freiheitsstrafe - 18 Monate bedingt, 18 Monate unbedingt.

Die erste Instanz, das Regionalgericht Bern-Mittelland, hatte den Automobilisten im Juni 2014 zu einer unbedingten Strafe von 40 Monaten verurteilt. Dies wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. 

Im Berufungsprozess vom Freitag ging es nur noch um das Strafmass. Der Mann hat unterdessen eingestanden, dass er der Unfallverursacher ist. Letztes Jahr hatte er noch gesagt, er sei zwar durch Worb gefahren und habe dort ein Rumpeln bemerkt. Dies habe er aber nicht als Kollision wahrgenommen. Er wisse nicht, wer der Unfallverursacher sei. 

Laut der Polizei war er zum Unfallzeitpunkt mit mindestens 1,79 Promille Alkohol im Blut unterwegs. Der 10-jährige Knabe, der gerade mit seinem Trottinett im Bereich eines Fussgängerstreifens die Strasse überqueren wollte, wurde mehrere Meter weit weggeschleudert und starb kurze Zeit nach dem Unfall im Spital. 

Psychiatrisches Gutachten ausschlaggebend

Laut dem bernischen Obergericht beurteilte die erste Instanz den Hauptvorwurf an den Mann, die fahrlässige Tötung, richtig. Die zweite Instand setzte aber das Strafmass für mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz etwas tiefer an als die erste Instanz und gewichtete auch die sogenannte Täterkomponente etwas anders. 

Damit kam das Gericht auf eine Gesamtstrafe von 36 Monaten und war damit nach Angaben des vorsitzenden Richters verpflichtet zu prüfen, ob die Strafe teilbedingt ausgesprochen werden kann. Angesichts des psychiatrischen Gutachtens sei diese Frage zu bejahen, sagte der Richter. 

Das Gutachten besage, dass die Rückfallgefahr bei geeigneten Vorkehrungen - eben Therapie, Fahrverbot und Bewährungshilfe - reduziert werden könne. 

Der Verteidiger des Mannes hatte vor Obergericht eine Freiheitsstrafe von höchstens 22 Monaten beantragt. Laut einem psychiatrischen Gutachten sei die Schuldfähigkeit des Rentners zur Unfallzeit leicht vermindert gewesen. Das sei zu berücksichtigen. Dieses Gutachten wurde erst nach dem ersten Prozess erstellt. 

Das psychiatrische Gutachten ändere nichts an der Ausgangslage, argumentierte hingegen der Staatsanwalt. Der Mann habe am Unfalltag Alkohol trinken wollen und sich so vorsätzlich in leicht verminderte Schuldfähigkeit gebracht. Das verhindere eine Strafminderung. Er beantragte eine Erhöhung des Strafmasses auf 46 Monate. 

Aufwendige Untersuchungen 

Der Anklage des Mannes waren aufwendige Untersuchungen vorangegangen. So erstellte etwa das Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern dreidimensionale Aufnahmen des Autos des Rentners. Sie zeigten, dass am Auto aufgefundene Spuren mit der Form des Trottinetts übereinstimmten, wie eine IRM-Expertin im Juni 2014 vor Gericht sagte. 

Ausgehend von diesem sogenannten morphometrisch-rekonstruktiven Gutachten des IRM nahm der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei das Auto des Rentners nochmals unter die Lupe. Die Fachleute fanden dann Mikrospuren von gleicher Beschaffenheit wie das Material des Trottinetts auf dem Auto des Rentners und umgekehrt. 

Der Gerichtspräsident der ersten Instanz sagte unter anderem mit Hinweis auf diese Untersuchungen, es gebe nicht den geringsten Zweifel an der Schuld des Rentners


Autor:in
cla/sda, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 28.08.2015
Geändert: 29.08.2015
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