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Wohn- und Alterssiedlung Halde in Biglen: Planungsverfahren ist gebremst

Die Planung der Wohn- und Alterssiedlung "Halde" ist wegen Entwicklungen auf Bundes- und kantonaler Ebende auf unbestimmte Zeit blockiert. Der Gemeinde bleibt noch eine letzte Hoffnung.

Die Bären Biglen AG will im erweiterten Perimeter der Zone mit Planungspflicht "Halden" eine Wohn- und Alterssiedlung realisieren. Für die geplante Überbauung wurde ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt.

Dieser Wettbewerb wurde im März 2013 abgeschlossen. Das Siegerprojekt wurde in der Zwischenzeit noch überarbeitet und angepasst, die verschiedenen kantonalen Fachstellen wurden bei den weiteren Planungen mit einbezogen, es wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt und die Akten wurden dem zuständigen Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht.

Da in der Zwischenzeit aber ein neues Raumplanungsgesetz in Kraft getreten ist, an das der neue kantonale Richtplan 2030 angepasst werden muss, wurde die Vorprüfung der Planung der Bären Biglen AG sistiert. Vorprüfungen von Ein- und Umzonungen würden im Kanton Bern erst dann wieder durchgeführt, wenn die neuen Bestimmungen des Richtplans 2030 bekannt sind, im Moment könne man keine Aussagen zum Terminprogramm machen, schreibt der Gemeinderat von Biglen im aktuellen Biglebach.

Der Gemeinderat versucht nun zu erreichen, dass die Überbauungsordnung nicht als "Umzonung eines grösseren Gebiets" gilt, damit die Planung fortgesetzt werden kann.

Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 11.09.2015
Geändert: 14.10.2015
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