• Wirtschaft

Oberthal - Beschwerde zur Oswald-Halle abgewiesen

Quelle
Berner Zeitung BZ

Kann Rolf Oswald seine Gewerbehalle bauen? Die Chancen stehen gut. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines direkten Nachbarn abgewiesen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist unwahrscheinlich.

Hoffnung für Rolf Oswald. Der Geschäftsführer der Oberthaler Cateringfirma hat eine weitere Hürde genommen. Viel fehlt nicht mehr, bis er seinen Betrieb mit einer 800 Quadratmeter grossen Gewerbehalle erweitern kann. Denn nun hat auch das Verwaltungsgericht eine Beschwerde der direkten Nachbarn Walter und Doris Bachmann abgewiesen.

Das Feld, auf dem die Halle entstehen soll, ist in der Landwirtschaftszone. Bachmanns wehren sich seit mehr als zwei Jahren gegen die Umwandlung in eine Gewerbezone. Bisher ohne Erfolg: Eine Einsprache beim Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde 2014 abgelehnt. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) wies im Frühjahr 2015 eine Beschwerde zurück (wir berichteten). Ins gleiche Horn stösst nun auch das Verwaltungsgericht.

Ein Ende in Sicht

Es ist gut möglich, dass mit diesem Urteil die langwierige Geschichte zu einem Ende kommt. Dass das Ehepaar Bachmann auch noch ans Bundesgericht weiterzieht, ist eher unwahrscheinlich. Denn es ist anzunehmen, dass auch die letzte Instanz nicht anders als die vorherigen entscheiden würde. In seinem Urteil hält sich das Verwaltungsgericht nämlich weitgehend an die Argumentation der JGK. So weist das Gericht ebenfalls den Vorwurf zurück, dass die Gewerbehalle ein «Fremdkörper im Landschaftsbild» darstellen würde.

Der Bau sei nicht auf einem freien Feld geplant, sondern zwischen bestehenden Grundstücken. Somit würde ein durchgehendes Band an Gebäuden entstehen, was dem Ortsbild in Oberthal entspreche, heisst es im Urteil. Auch das öffentliche Interesse an der Gewerbehalle hat das Urteil begünstigt. Denn auch die Gemeinde hat sich für das Bauvorhaben ausgesprochen. Oberthal ist auf jeden Steuerzahler angewiesen und möchte das ortsansässige Gewerbe in der Gemeinde erhalten.

Beschwerdeführer Bachmann will sich nicht zum weiteren Vorgehen äussern. Noch läuft die Frist für den Weiterzug an das Bundesgericht. Auf eine Kritik will er aber nicht verzichten: «Ich finde den Standort für eine schweizweit tätige Firma mit viel Schwertransport nicht ideal.»

Weniger Platz als Hühner

Falls Bachmann das Urteil nicht weiterzieht, kann er später immer noch Einsprache gegen das effektive Bauprojekt einlegen. Das weiss auch Rolf Oswald. «Ich kann nicht einfach warten und Däumchen drehen», sagt er. Wenn er die Halle nicht bald bauen könne, müsse er zu den drei bestehenden noch ein weiteres Aussenlager mieten. «Wir platzen aus allen Nähten.» Sogar Hühner hätten gemäss Gesetz mehr Platz zur Verfügung als derzeit seine Mitarbeiter.


Autor:in
mbu, Berner Zeitung BZ
Nachricht an die Redaktion
Statistik

Erstellt: 16.09.2015
Geändert: 16.09.2015
Klicks heute:
Klicks total: