- Region
Münsingen: Von der Party zum Crash
Nach seiner Geburtstagparty verursachte ein junger Mann einen schweren Autounfall. Jetzt steht er in Bern vor Gericht.
An einem verschneiten Samstagabend im letzten Winter lud er zur Party nach Münsingen. Die Eltern und Geschwister waren gekommen, Freunde und Verwandte feierten mit. Das neue Leben begann mit einem rauschenden Fest. Und endete Stunden später in der Hausmauer des Gasthofs Bären.
Unfall bei Schnee und Eis
Nun steht der Mann vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Er verursachte in jener Nacht in Münsingen einen schweren Autounfall. Die Anklage lautet auf qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung und Fahren in fahrunfähigem Zustand.
Vor dem Geburtstagsfest lieh sich der Angeklagte von einem Kollegen dessen Audi A7. Während des Fests betrank er sich. Einmal schlief er kurz ein, wachte wieder auf. Um 2 Uhr setzte er sich ans Steuer des Autos und fuhr auf der Bernstrasse Richtung Bern. Es war glatt, es schneite, auf dem Beifahrersitz sass der Cousin. Nach 200 Metern rammte der Fahrer einen VW Lupo, der am Strassenrand parkiert war. Der VW flog 55 Meter weit über den Parkplatz des Bären. Schliesslich prallte er in die Fassade und in eine Skulptur.
Auch der Audi des Angeklagten rutschte über den Platz, prallte gegen einen Brunnen und schliesslich in die Eingangstreppe zum Restaurant. Ein Teil der Mauer stürzte ein. Der Sachschaden betrug 111'000 Franken. Die beiden Autoinsassen erlitten nur Prellungen.
2 Promille, Tempo 100
Der Angeklagte wuchs in einer intakten Einwandererfamilie auf. Jedoch hätten sich seine Eltern anfangs nicht zurechtgefunden, darunter habe er als ältestes Kind gelitten, sagte er. Er sei in falsche Kreise geraten. Machte Schulden, klaute, wurde verurteilt. Jetzt wisse er, dass man sich anstrengen müsse.
Er ist geständig. «Es tut mir mega leid.» An den Unfall könne er sich nicht mehr genau erinnern. Er hatte zwischen 1,67 und 2,38 Promille Alkohol im Blut. Umstritten ist das Tempo. Gemäss Gutachten eines Unfallanalytikers fuhr er mit 97, vielleicht 106 Stundenkilometern ins Auto. Zu viel, findet der Angeklagte.
Staatsanwältin Cornelia Spicher beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Verteidigerin Manuela Ramser forderte bezüglich Verkehrsregelverletzung einen Freispruch, ansonsten eine Strafe von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Der Angeklagte hat kürzlich den Fahrausweis zurückerhalten. Jetzt möchte er eine Stelle finden, vielleicht als Kurier. «Ich will ein neues Leben anfangen», sagte er. Es beginnt heute Nachmittag mit der Urteilsverkündung.[i] Siehe auch Newsbericht "Unfall in Münsingen: Auto krachte in den "Bären" - zwei Verletzte" vom 22.02.2015.
Erstellt:
17.12.2015
Geändert: 19.12.2015
Klicks heute:
Klicks total:
Bei BERN-OST gibt es weder Bezahlschranken noch Login-Pflicht - vor allem wegen der Trägerschaft durch die Genossenschaft EvK. Falls Sie uns gerne mit einem kleinen Betrag unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies hier zu tun.