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Bowil / Landiswil - Krankenkasse: Sparen dank Kreiswechsel?

Quelle
Berner Zeitung BZ

Politische Vertreter aus den Gemeinden Bowil und Landiswil liebäugeln mit einem Verwaltungskreiswechsel. Einer der Gründe: billigere Krankenkassenprämien. Ist das wirklich so?

«500 Franken im Jahr könnte ich sparen, wenn ich von Bowil nach Röthenbach ziehen würde», verkündete Bowils Gemeindepräsident Moritz Müller kürzlich. Der SVP-Grossrat weibelte an einem Infoabend dafür, dass seine Gemeinde vom Verwaltungskreis Bern-Mittelland ins Emmental wechselt (wir berichteten). Bei den besagten 500 Franken geht es nicht um Steuerersparnisse, sondern um geringere Krankenkassenbeiträge. Bowil liegt in der Prämienregion 2, Röthenbach in der Region 3.

«Volk konnte nie abstimmen»

Die Unterschiede punkto Prämien sind eklatant. Und dies, obwohl die Gesundheitsversorgung in beiden Gemeinden ähnlich ist. Gemeindepräsident Müller plädiert deshalb für einen Verwaltungskreiswechsel. Einen solchen Wechsel zur Debatte stellt auch sein Grossrats- und Parteikollege Werner Moser, wenn auch weniger dezidiert. Er wohnt in Landiswil. Auch diese Gemeinde ist dem Verwaltungskreis Bern-Mittelland angeschlossen.

Im Gegensatz zu Müller ist ­Moser nicht direkt in die Politik ­seiner Gemeinde involviert. «Wir müssen uns aber Gedanken machen, was für den einzelnen Bürger am besten ist», sagt Moser und gibt zu bedenken: «Das Volk konnte nie über die Verwaltungskreiszugehörigkeit abstimmen.» Auch sein Hauptargument für einen Wechsel: die Krankenkassenprämie. «Die meisten Landiswiler gehen nach Lützelflüh zum Arzt», sagt Moser. Und Lützelflüh ist wie Röthenbach in der Prämienregion 3.

Kein Gedankenspiel

Aber gibt es wirklich einen direkten Zusammenhang zwischen Verwaltungskreis und Prämienregion? Michaela Kozelka, Mediensprecherin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), widerspricht: «Die aktuelle Zuteilung der Prämienregionen basiert auf den Gemeinden, nicht auf den Verwaltungskreisen.»


Jedoch gibt es bis heute keinen vergleichbaren Fall. Denn: Für einen Verwaltungskreiswechsel besteht noch gar keine rechtliche Grundlage. Entsprechend will man sich beim BAG auch nicht auf ein mögliches Gedankenspiel einlassen. «Bei einer neuen Verwaltungsgliederung gibt es keine entsprechende Bestimmung. Allerdings können die Kantone dem Departement jederzeit eine Änderung der Prämienregionen vorschlagen», so Kozelka. Sprich, es gibt gleich zwei Hürden zu überwinden: die Zustimmung des Kantons sowie die Zustimmung des BAG. Und beides geschieht nicht automatisch.


Autor:in
Quentin Schlapbach, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 22.03.2016
Geändert: 12.04.2016
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