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Bowil - Berner Regierung und Müller stehen auf Kriegsfuss

Quelle
Berner Zeitung BZ

Moritz Müller und seine Gemeinde wollen den Verwaltungskreis wechseln. Der Berner Regierungsrat stellt sich quer.

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Kämpferisch: Moritz Müller. (Bild: abl)
«Nichts Neues», sagt Moritz Müller zu den Neuigkeiten der Berner Regierung. «Dass sie an diesem Anliegen keine Freude haben, war mir von Anfang an bewusst», so der SVP-Grossrat. Im Dezember 2015 reichte Müller eine Motion ein. Darin beauftragte er den Berner Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen für einen Verwaltungskreiswechsel zu schaffen. Der Grund: Müllers Wohngemeinde Bowil, deren Gemeinderat er präsidiert, strebt einen Wechsel vom Kreis Bern-Mittelland ins Emmental an (wir berichteten).

Nun hat der Regierungsrat auf Müllers Motion geantwortet. Und er spielt den Ball gleich weiter: Eine gesetzliche Grundlage für einen Verwaltungskreiswechsel müsse der Grosse Rat schaffen. Dies im Rahmen einer Revision des Organisationsgesetzes, das die Verwaltungsregionen regelt. Die Grundlage, dieses Gesetz zu revidieren, sei heute bereits gegeben, so die formelle Antwort.

Ein taktisches Spielchen

Dass die Berner Regierung Müller bei seinen Plänen nicht unterstützt, hat auch inhaltliche Gründe. Der SVP-Grossrat beklagt, dass sich die Zusammenarbeit unter den Gemeinden seit der Reform verkompliziert habe. «Dem kann nicht gefolgt werden», antwortet die zuständige Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion. Eine Zusammenarbeit unter Nachbargemeinden sei unabhängig von der territorialen Zugehörigkeit möglich, so das Departement von Christoph Neuhaus (SVP). Da neben Bowil nur die Gemeinde Linden mit einem Verwaltungskreiswechsel liebäugelt, sieht sich die Regierung nicht zum Handeln veranlasst: «Diese geringe Anzahl rechtfertigt es nicht, vom normalen politischen Prozess abzuweichen.» Neuhaus’ Direktion rät Müller, eine Änderung des Organisationsgesetzes zu beantragen. Seine Motion lehnt der Regierungsrat ab.

Für Moritz Müller ein taktisches Spielchen. Der Regierungsrat verschliesse die Augen vor seinem eigenen Versäumnis. «Eine gesetzliche Grundlage für einen Verwaltungskreiswechsel hätte mit der Verwaltungsreform 2010 eingeführt werden sollen», sagt Bowils Gemeinderatspräsident.

Damals wurden die Gemeinden in die Verwaltungskreise eingeteilt. «Es ist absurd, dass ein Kantonswechsel für eine Gemeinde heute möglich ist, ein Verwaltungskreiswechsel hingegen nicht.» Müllers Verdacht: Der Regierungsrat stellt sich gegen das Anliegen, weil Austritte von Gemeinden die Finanzierung von Projekten über den Haufen werfen könnten. Konkret stört sich der Grossrat daran, dass ländliche Gemeinden wie Bowil Kulturprojekte in der Stadt Bern mitfinanzieren müssen.

Der negativen Antwort zum Trotz: Für Moritz Müller ändert sich im Grundsatz nichts. «Jetzt muss ich das Parlament überzeugen, dass es eine gesetzliche Grundlage für einen Wechsel braucht.» Die Motion wird im Herbst vors Parlament kommen.

Weitreichende Konsequenzen

Welchem Verwaltungskreis eine Gemeinde angehört, hat weitreichende Konsequenzen. Regierungsstatthalteramt, Kindesund Erwachsenenschutzbehörde, Gericht, Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursamt: Alle diese Behörden sind nach Verwaltungskreiszugehörigkeit bestimmt. Wechselt eine Gemeinde den Verwaltungskreis, wechseln auch die Ansprechpartner.

Autor:in
Quentin Schlapbach, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 22.06.2016
Geändert: 22.06.2016
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