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Rüfenacht: Künftig mit Tempo 30 durch alle Quartiere

In Rüfenacht West gilt bereits Tempo 30. Jetzt soll die Geschwindigkeit auch in Rüfenacht Ost von 40 auf 30 gesenkt werden. Einzig auf der Hauptstrasse entlang des Bahntrassees bleibt es bei Tempo 50. Bis Mitte April können Eigentümer:innen von Privatstrassen Rückmeldungen zu den geplanten Verkehrsanordnungen einreichen.

In Rüfenacht West gilt bereits Tempo 30, künftig gilt es auch in Rüfenacht Ost. (Foto: Archiv Bern Ost/zvg)

Während in Rüfenacht West bereits Tempo 30 gilt, sind momentan in Rüfenacht Ost noch 40 Stundenkilometer erlaubt. Das soll angepasst werden: Künftig soll in beiden Quartieren flächendeckend Tempo 30 gelten. Mit 50 Stundenkilometern darf man künftig nur noch auf der Hauptstrasse entlang des Bahntrassees fahren.

 

Für diesen Entscheid wurde die Bevölkerung mit einbezogen. «Die Rüfenachter:innen konnten mitwirken und haben das auch gemacht», sagt der Worber Gemeinderat Urs Gerber, der dem Ressort Sicherheit vorsteht. Zahlreiche Interessierte hätten Mitte Dezember am «Projektspaziergang» teilgenommen, sich die Massnahmen vor Ort vorstellen lassen und auch gleich erste Rückmeldungen gemacht.

 

Viele Rückmeldungen «pro Tempo 30»

Die Pläne zum Vorhaben waren im Café Reinhard in Rüfenacht ausgestellt. «Es sind zahlreiche Mitwirkungseingaben eingegangen, die zurzeit noch ausgewertet werden», sagt Gerber. Die allermeisten Rückmeldungen enthalten seiner Aussage nach interessante Anregungen und lauten «pro Tempo 30» und «pro Verbesserung der Verkehrssicherheit». Auch die Lärmreduktion des Verkehrs werde geschätzt. «Einsprachen kann es aber immer geben.»

 

Insgesamt sei das Departement Sicherheit der Meinung, dass sich die geplanten Verkehrsmassnahmen in Rüfenacht Ost positiv auswirken, sagt er: «Sie erhöhen die Verkehrssicherheit für alle, senken die Lärmbelastung und führen zu mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität.»

 

Gutachten: «Steigerung von Wohnqualität»

Auch das Gutachten von BSB + Partner Ingenieure und Planer AG vom letzten November zeigt eindeutig: «Die Umsetzung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone in Rüfenacht Ost ist im Sinne einer einheitlichen Handhabung innerhalb des gesamten Ortseils und grossen Wohngebiets wichtig und richtig zur Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie als Verkehrsberuhigungsmassnahme», schreiben die Fachleute.

 

Die Schlussfolgerung daraus lautet klar: «Die Massnahmen in diesem Gutachten sind zweck- und verhältnismässig.»

 

Anpassungen sollen verhältnismässig sein

Soll Tempo 30 gelten, braucht es ein paar Anpassungen: «Der Strassenraum muss so angepasst sein, dass dieses Tempo als nicht zu langsam oder zu schnell wahrgenommen und natürlicherweise eingehalten wird», erklärt Urs Gerber. Deshalb werden die nötigen Massnahmen wie Bodenmarkierungen, Signale oder Verengungen umgesetzt. «Wir achten darauf, dass verhältnismässige und wirksame Massnahmen geplant werden.»

 

Die Kosten für die Massnahmen würden für den Antrag an den Gemeinderat noch berechnet, erklärt er. «Sie halten sich aber in Grenzen, da keine grösseren baulichen Veränderungen an der Strasse vorgenommen werden sollen.»

 

Auch andere Tempo-30-Zonen geplant

Das Geschäft wird nach den Frühlingsferien dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Anschliessend wird es zur Vorprüfung an den Kanton geschickt und anschliessend publiziert. «Gehen keine Einsprachen ein, werden die Markierungen angebracht und die Signale aufgestellt.»

 

Rüfenacht Ost ist nicht das einzige Gebiet der Gemeinde Worb, in dem Autofahrer:innen künftig langsamer unterwegs sind. Geplant ist beispielsweise die Tempo-30-Zone für Worb Nord, die demnächst publiziert werden soll. «Das wird die grösste solche Zone in Worb werden», sagt Gerber. Im Lauf dieses Jahres werde dann die Planung für Tempo 30 auf den Quartierstrassen in Richigen und Vielbringen erstellt. «Dann wird in der Gemeinde Worb überall auf Quartierstrassen und teilweise auf Hauptstrassen, beispielsweise in der Region Löwen,Tempo 30 gelten.»

 

Zwei Drittel der Bevölkerung möchten Tempo-30-Zonen

Diese Anpassungen, erklärt Urs Gerber, entsprächen dem mehrheitlichen Wunsch der Bevölkerung: «Umfragen haben ergeben, dass rund zwei Drittel der Worberinnen und Worber Tempo-30-Zonen wünschen.»

 

Zurzeit laufe die Anhörung von Privatstrasse-Besitzer:innen, die rechtlich so vorgesehen sei: «Privatstrassen dürfen zwar von der Gemeinde auch mit Verkehrsmassnahmen belegt werden», erklärt er. «Die Besitzer:innen müssen aber zuvor angehört werden.»

 

[i] Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Worb, Polizeiabteilung, Bärenplatz 1, Worb, oder online eingesehen werden.


Autor:in
Claudia Weiss, claudia.weiss@bern-ost.ch
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Erstellt: 30.03.2024
Geändert: 30.03.2024
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