- Wirtschaft
Strom - Richigen will nicht mehr alleine einkaufen
Die Licht- und Kraftgenossenschaft Richigen (LKR) wurde hart von den steigenden Strompreisen getroffen. Nun kommt sie ihren Kund:innen nochmals entgegen: Sie senkt den Strompreis um 5 Rappen. Zudem will sie sich einem Strompool anschliessen.
Am Donnerstag trafen sich die Genossenschafter:innen der LKR zur Generalversammlung. Es ging um die Zukunft der LKR angesichts der aktuellen Situation. Fürs kommende Jahr war ein neuer Stromvertrag fällig. Da sich der Strompreis dieses Jahr unvorhergesehen hoch nach oben entwickelte, musste die LKR schliesslich für einen fast dreimal so hohen Preis wie vorher unterschreiben (BERN-OST berichtete.)
Verkauf kein Thema
Nun hat die LKR Konsequenzen gezogen: "Wir haben die Absicht 2023 einem Strompool bezuitreten", sagen Paul Gerber, Präsident, und Stefan Hagen, Sekretär der LKR. Dort würde der Strom mit mehreren Energieversorger:innen systematisch zusammen gekauft. An der nächsten Generalversammlung im März sollen die Genossenschafter:innen über den Beitritt abstimmen. Bis dahin evaluiert der Vorstand, welcher Pool dafür in Frage kommt. Auch diskutiert wurde der Verkauf der Genossenschaft. "Das ist eher nicht der Plan der Genossenschafter:innen", so Hagen.
Auch eine kurzfristige Massnahme wurde an der Versammlung beschlossen: "Wir werden den Strompreis für die Kund:innen um 5 Rappen senken, nachdem der aktuelle Preis bereits mit einem Defizit berechnet wurde." Dazu wird das Genossenschaftsvermögen angezapft. Senkungen von einem bis zehn Rappen und auch die bei einer Senkung geringere Liquidität der Genossenschaft seien diskutiert worden. "Die 5 Rappen verkraften wir. Wir bezahlen damit Gewinne, die wir mit dem Dorf gemacht haben, ans Dorf zurück."
Vorstand bekommt Rückhalt
Überraschend geschlossen stünden die Genossenschafter:innen hinter dem Vorstand, sagt Hagen "Man hat hart diskutiert und es wurden viele kritische Fragen gestellt, doch ging schlussendlich sicher die Mehrheit ohne Groll aus dem Saal."
Erstellt:
24.09.2022
Geändert: 24.09.2022
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