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Arni - Gemeinde führt Betreuungsgutscheine ein
Die Gemeinde Arni wechselt per 1. Janaur 2020 bei den subventionierten Kinderbetreuungsplätzen vom Gebührensystem zum Betreuungsgutscheinsystem. Spätestens im Jahr 2021 wäre dieser Schritt ohnehin fällig geworden.
Die Gemeinde Arni hat in den letzten Jahren die familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt. Das bisherige System, mit den durch den Kanton mitfinanzierten Plätzen, wird als Gebührensystem bezeichnet. Neu führt die Gemeinde das Betreuungsgutscheinsystem ein, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Das neue System wird durch den Kanton im gleichen Rahmen mitfinanziert, wenn die entsprechenden Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes (SHG) und der Verordnung über die Angebote der sozialen Integration (ASIV) eingehalten werden. In beiden Systemen trägt die Gemeinde einen Selbstbehalt von 20%.
Der Kanton Bern plant, mit Inkrafttreten des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote voraussichtlich im Jahr 2021 das bisherige Gebührensystem abzuschaffen. Ab diesem Zeitpunkt soll ausschliesslich das Betreuungsgutscheinsystem vom Kanton mitfinanziert werden.
Dreijährige Testphase
Der Gemeinderat von Arni hat sich entschieden, per 1. Januar 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem zu wechseln, wie er mitteilt. Auf eine Beschränkung der Ausgabe von Betreuungsgutscheinen wurde dabei verzichtet, d.h. die Gemeinde gewährt allen, die einen Betreuungsgutschein nachfragen, einen Rechtsanspruch, soweit diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es handelt sich dabei um eine 3-jährige Testphase. Sollte sich danach zeigen, dass die Kosten in erheblichem Ausmass ansteigen, wird der Gemeinderat eine Beschränkung prüfen.
Mit der Umstellung auf das Gutscheinsystem verbessern der Kanton und die Gemeinden den Zugang zu subventionierten Angeboten und stärken die freie Wahl der Betreuungsorganisation. Die bedarfsorientierte Ausgestaltung der Betreuungsgutscheine ermöglicht einen effizienten Mitteleinsatz und gestattet eine bedarfsgerechte Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ohne Kontingente auf kantonaler Stufe.
[i] Die Eltern melden sich neu auf www.kibon.ch an, um ein Gesuch online einzureichen. Die betroffenen Familien werden von der Gemeinde noch schriftlich über die Änderungen informiert.
Erstellt:
20.11.2019
Geändert: 20.11.2019
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