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Strassenbeleuchtung Münsingen: Kandelaber statt Fassadenmontage
Weil sich inzwischen die kantonalen Richtlinien geändert haben, wurde das Beleuchtungskonzept der Münsinger Ortsdurchfahrtssanierung geändert.
Das Beleuchtungskonzept des 2007 genehmigten Strassenplandossiers sah die Montage von Leuchten an den Hausfassaden vor, schreibt die Gemeinde in der aktuellen Ausgabe des "Münsinger Info". Mit diesen Leuchten sollte der Strassenraum bis an die Gebäude gut ausgeleuchtet werden. "Die Beleuchtungstechnologie hat sich in den letzten 14 Jahren schnell entwickelt und der Kanton Bern setzt moderne stromsparende LED-Technologie ein."
In der "Richtlinie öffentliche Beleuchtung an Kantonsstrassen" sind die Beleuchtungsgrundsätze festgehalten. "Die Richtlinie sieht unter anderem vor, die Leuchten nicht an Hausfassaden, sondern auf Kandelabern auf den Mittelinseln oder am Rand des Trottoirs zu platzieren. Dies hat den Vorteil, dass keine Leuchten an denkmalgeschützten Häusern montiert werden müssen und dass der Unterhalt einfacher und kostengünstiger ist", so die Gemeinde. In Münsingen sind bereits LED-Leuchten auf Kandelabern im Einsatz.
Standorte ändern
Da die Standorte einiger Leuchten im Rahmen des Projekts "Sanierung Ortsdurchfahrt Münsingen" gegenüber dem 2007 genehmigten Strassenplandossier geändert haben und zum Teil noch genehmigt werden müssen, wird die Beleuchtung der Strasse als Projektänderung öffentlich aufgelegt. "Die Pläne mit den neuen Standorten an der Bern- und Thunstrasse können im Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung Münsingen eingesehen werden."
Erstellt:
21.04.2021
Geändert: 21.04.2021
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