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Bio Schwand: Jetzt zieht das Betreibungsamt die Mieten ein

Die Mieter:innen in der einstigen Landwirtschaftsschule Schwand zahlen ihre Zinsen ab sofort dem Betreibungsamt. Kommt bald die Liquidation der Bio Schwand AG?

Wurde betrieben: Die Bio Schwand AG in Münsingen. (Bild: bioschwand.ch)

Per Brief habe das Betreibungsamt vor ein paar Tagen den Mieter:innen der ehemaligen Landwirtschaftsschule mit, dass sie den Zins nicht mehr an die Bio Schwand AG überweisen dürfen, wie dei Berner Zeitung BZ berichtet. Ab sofort solle das Geld ans Betreibungsamt bezahlt werden. "Die Bio Schwand AG kann damit nicht mehr frei über ihre wichtige Einnahmequelle verfügen."

 

Die finanzielle Schieflage der AG ist schon länger ein Thema (BERN-OST berichtete). Unterdessen ist gemäss BZ das Restaurant zu und es sind nur noch sehr wenige Anlässe geplant.

 

Kanton verrechnet Miete mit Schulden

Die Mieten stellen also zentrale Einnahmen dar. Hauptmieter ist der Kanton Bern. Für seine Räume für Teile der Verwaltung aus den Bereichen Natur und Umwelt zahlt er der Bio Schwand AG jährlich rund 350’000 Franken Miete.

 

Vom Kanton hat die Bio Schwand AG die Schulliegenschaften vor bald zehn Jahren im Baurecht übernommen. Die dafür nötigen 10 Millionen Franken kamen nur schwer zusammen. Nun ist der Kanton dazu übergegangen, seine Miete mit noch offenen Schulden  aus dem Handel von vor zehn Jahren zu verrechnen. Derzeit werde juristisch geprüft, ob diese Praxis weiterhin aufrecht erhalten werden könne, sagt die kantonale Verwaltung.

 

Was bedeutet die Betreibung?

Was die Betreibung der Bio Schwand AG bedeutet, ist unklar. "Normalerweise mündet ein solches Verfahren im Verkauf oder in der Versteigerung einer Liegenschaft, sofern die Ausstände nicht anderweitig beglichen werden können. Über die Mieteinnahmen kann der Schuldner in diesem Zeitraum frei verfügen – es sei denn, der Gläubiger verlangt ihre vorzeitige Sicherung."

 

Dass kann grundsätzlich heissen, dass die Lage bei der Bio Schwand hoffnungslos ist, muss es aber nicht. Denn falls der offene Betrag überschaubar ist und sich nach kurzer Zeit aus den Mieten decken lässt, kann der oder die Gläubiger:in die Betreibung zurückziehen. Bis das Verfahren fortgesetzt wird, geht es aber ein halbes Jahr. Dieses gesetzliche Frist bietet beiden Seiten Raum zum Verhandeln.

 

Gelassener Verwaltungsrat

Gemäss Verwaltungsrat Heinz Iseli ist es zum Verfahren gekommen, weil etwas "zwüsche abegheit" sei. Im Detail äusserte er sich nicht über die Gründe der Betreibung. Die BZ empfand ihn am Telefon aber gelassen.

 

In den nächsten Tagen werde über die Zukundt der Bio Schwand AG entschieden. Im Raum steht die Idee, das Unternehmen in ein Kompetenzzentrum zur Begrünung der hitzegeplagten Städte umzuwandeln. Auch der Weiterbestand in der bisherigen Form ist möglich. So oder so brauche es aber neues Geld. Fliesst dieses nicht, bleibe wohl nur der Weg der Liquidation.


Autor:in
pd/ib, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 22.01.2022
Geändert: 22.01.2022
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