Bolligen - "Unsere Chancen sind intakt"

Am Dienstag sagte Bolligen knapp Ja zum Kauf eines Gebäudes an der Rörswilstrasse als Werkhof. Es ist jedoch strittig, ob die Gemeinde ein Vorkaufsrecht geltend machen kann. Gemeindepräsident Rudolf Burger im Gespräch.

Simon Wälti / Der Bund
Es war ein knapper Entscheid. Beide Seiten haben stark mobilisiert.

Rudolf Burger: Das Thema Werkhof hat die Leute in Bolligen interessiert. Es wurde im Dorf viel diskutiert. Es kamen rund doppelt so viele Leute wie bei einer normalen Gemeindeversammlung. Für mich war es ein Musterbeispiel für spannende Lokalpolitik.

Die Geschäftsprüfungskommission lehnte das Geschäft ab, was offenbar noch fast nie passiert ist. Ein ehemaliger Gemeinderat und ein ehemaliger Gemeindepräsident warnten davor. Haben Sie mit so viel Widerstand gerechnet?

Die Opposition zeichnete sich ab, als die FDP letzten Donnerstag die Nein-Parole beschloss. Wir wussten auch, dass sich die beiden Wortführer der Gegner, Jean-Pierre Remund und Hermann Bigler, stark engagieren würden.

Nun kommt es zu einem juristischen Tauziehen um das Streitobjekt, die Gewerbeliegenschaft der Hasco Suisse AG. Wo kann die Gemeinde Bolligen ansetzen?

Wir werden abwarten. Es liegt erst ein superprovisorisches Urteil vor. Dabei entscheidet der Richter nur aufgrund der Stellungnahme von einer Seite. Die Gemeinde ist in diesem Verfahren noch gar nicht Partei.

Im Urteil steht, dass Bolligen hier kein Vorkaufsrecht zukommt. Es handle sich um ein limitiertes Vorkaufsrecht, das nur gelte, wenn mit dem Areal spekuliert würde.

Wir halten den Fall für nicht so eindeutig. Die Firma Gauch unterschrieb auch einen Kaufvertrag mit der Hasco, in dem das Vorkaufsrecht der Gemeinde erwähnt ist. Immerhin lehnte es der Richter ab, die Gauch AG ins Grundbuch einzutragen. Es steht also 1:1.

Der Richter hielt fest, dafür müsse die Gauch AG ein neues Gesuch stellen. Sollte der Eintrag ins Grundbuch erfolgen, was würde Bolligen unternehmen?

Einen solchen Eintrag könnte man mit einer Grundbuchberichtigungsklage anfechten.

Ist die juristische Position Bolligens nicht eher schwach? Mit dem Vorkaufsrecht sollte doch eigentlich nur die Spekulation verhindert werden.

Mit dem Ja der Gemeindeversammlung haben wir auch den Auftrag erhalten, die nötigen juristischen Schritte einzuleiten, um die Situation zu klären. Mir scheinen unsere Chancen intakt zu sein.

Falls der Prozess zugunsten von Bolligen ausginge, wann erfolgt der Umzug?

Der Umbau könnte 2012 erfolgen, sodass wir Ende 2012, Anfang 2013 an die Rörswilstrasse ziehen könnten. Im April 2013 endet der bisherige Mietvertrag am alten Standort.

Die nötigen Investitionen werden auf 400'000 Franken beziffert. Kritiker sagen, es sei die doppelte Summe nötig.

Die Fachleute in unserer Bauverwaltung gehen davon aus, dass die Summe ausreicht. 800 000 Franken halte ich für weit übertrieben.

Falls Bolligen am Schluss vor Gericht verlieren sollte: Wird man am alten Werkhof im Wohnquartier festhalten oder ein drittes Objekt suchen?

In diesem Fall würden wir wohl versuchen, den Vertrag am alten Standort zu verlängern, und uns auf die Suche nach einem neuen Objekt machen. Auch die Gegner sagen, der jetzige Werkhof in einem Wohnquartier an der Krauchthalstrasse sei nicht ideal. Für einen Werkhof an einem neuen Standort gäbe es wohl einen breiten Konsens.

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Simon Wälti / Der Bund
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Erstellt: 28.01.2010
Geändert: 28.01.2010
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