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Bolligen - Zwischenlösung statt Notrecht
Die Gemeindeversammlung von Bolligen findet definitiv nicht statt. Notrecht wird trotzdem nicht angewendet. Für den Kindergarten wurde eine Notlösung gefunden.
Aufgrund der vom Bundesrat erklärten ausserordentlichen Lage hat der Gemeinderat von Bolligen beschlossen, die geplante Gemeindeversammlung vom 9. Juni auf das Ersatzdatum vom 15. September zu verschieben.
Sicherheit an erster Stelle
Zwar entscheidet der Bundesrat erst am 27. Mai über eine Lockerung des Versammlungsverbotes. Für den Gemeinderat stehe aber die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von allen Versammlungsteilnehmenden an erster Stelle, heisst es in einer Mitteilung.
Der Entscheid sei an der Sitzung mit den Parteipräsidentinnen und Parteipräsidenten diskutiert und gutgeheissen worden. Es sei zur Zeit den Parteien gar nicht möglich, die Meinungen ihrer Mitglieder breit zu diskutieren.
Zwischenlösung für den Kindergarten
Entgegen seiner Ankündigung macht der Gemeinderat nun doch keinen Anspruch auf Notrecht geltend für das Traktandum Nr. 3, „Umbau der Pfrundschüür“. Mit der Möglichkeit, kurzfristig im alten Flugbrunnenschulhaus Raum zu mieten, wurde eine Zwischenlösung gefunden. Die Unterlagen und die Ausweiskarte der Bürgerinnen und Bürger bleiben für die Versammlung vom 15. September gültig.
Erstellt:
15.05.2020
Geändert: 15.05.2020
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