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Abstimmung Bahnhof Bolligen: Es kann in die Höhe gebaut werden

Die Stimmbevölkerung von Bolligen hat Ja gesagt zur Umzonung des Bahnhofareals. Damit ist der Weg frei für eine neue Überbauung, die das Areal und damit den Dorfeingang verdichten soll. Das Referendumskomitee will aktiv bleiben.

Die Bolliger Stimmbevölkerung hat am Sonntag erneut Ja gesagt zur Umzonung des Bahnhofareals. Mit 1‘778 Ja- und 1‘119 Nein ist das Ergebnis deutlich, so wie bereits an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni. 64 % der Stimmbürger:innen von Bolligen haben sich an der Urnenabstimmung beteiligt.

 

Referendum durch Anwohner:innen

Die Zukunft des Bahnhofsareals hatte an der Gemeindeversammlung im Sommer für harte Diskussionen gesorgt. Das trotzdem deutliche Ja der Versammlung zur vom Gemeinderat vorgeschlagenen Zone mit Planungspflicht ZPP wurde von einer Gruppe Anwohner:innen nicht akzeptiert, weshalb es am Sonntag zur Urnenabstimmung kam.

 

"Kein Ja zu Hochhäusern"

Für sie sei mit der heutigen Abstimmung noch nichts entschieden, schreiben sie in einer Stellungnahme. Es sei nie darum gegangen, eine Neugestaltung des Areals zu verhindern, sondern nur zu hohe Gebäude. Da seitens der Gemeinde argumentiert worden sei, es gehe bei der Abstimmung nicht um konkrete Bauten, dürfe das Ja nicht als Zustimmung zu Hochhäusern verstanden werden. Gemeinderat und Kommissionen stünden in der Verantwortung, unter Einbezug der Anwohner:innen für eine ortsverträgliche Bebauung zu sorgen. Das Komitee werde das Projekt weiter beobachten und sich einbringen, wo es dies für notwendig halte.

 

Von der Gemeinde konnte am Sonntag niemand für eine Stellungnahme erreicht werden.

 

Das Land in der ZPP gehört zu Teilen dem RBS, der Landi und der Gemeinde. Der Gemeinde gehören zwei Gebäude, die teilweise leer stehen. Die Zone legt in vier Sektoren die zulässigen Bauhöhen fest. Sie reichen von vier Vollgeschossen im Bereich der ehemaligen Musikschule bis zu sieben Vollgeschossen am Standort Bolligenstrasse 94 (BERN-OST berichtete).


Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 25.09.2022
Geändert: 26.09.2022
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