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Bolligen - Neuer Kindergarten in der Pfrundschüür

An der Gemeindeversammlung hat die Bolliger Stimmbevölkerung die Rechnung 2019 und den Kredit für einen neuen Kindergarten in der Pfrundschüür genehmigt.

Die Pfrundschüür der Kirchgemeinde Worb. Hier wird ein neuer Kindergarten eingebaut. (Bild: Kirchebolligen.ch)

Am Dienstagabend fand in Bolligen die nachgeholte ausserordentliche Gemeindeversammlung statt. Die ursprünglich für den 9. Juni geplante Versammlung musste wegen der Corona-Pandemie abgesagt und verschoben werden. Anwesend waren 134 Stimmbürger*innen. Das sind rund 2.9 % von insgesamt 4‘579 Stimmberechtigten.

 

Die Jahresrechnung 2019 weist im Gesamthaushalt einen Ertragsüberschuss von 203‘509 Franken auf und wurde von den anwesenden Stimmbürger*innen einstimmig genehmigt.

 

Werkhof bis 2065 gesichert

Mit 111 Ja gegenüber 9 Nein-Stimmen wurde auch der Baurechtsvertrag mit Hans Fahrni für den Werkhof genehmigt. Bisher war die Gemeinde nur eingemietet, nun konnte sie die Gebäude erwerben und das Land pachten. Der Baurechtszins beträgt noch bis 2024 58'000 pro Jahr  Franken, was dem heutigen Mietzins entspricht. Ab 2025 zahlt die Gemeinde jährlich 79'000 Franken. Der Vertrag dauert bis Ende Dezember 2065. Dank der Übernahme der gebäude kann die Gemeinde über deren Zukunft ab sofort selber bestimmen. Für die kommenden Jahre sind aber keine grösseren Investitionen geplant, die Gemeinde will die Gebäude nur instandhalten.

 

Neuer Kindergarten in der Pfrundschüür

Die Gemeindeversammlung hat auch über einen Mietvertrag mit der Kirchgemeinde für die Pfrundschüür und einen Investitionskredit für den Einbau eines neuen Kindergartens abgestimmt. Das Bauprojekt umfasst unter anderem einen Hauptraum für den Kindergarten und ein Büro für die Lehrperson. Der Um- und Einbau nach Kostenvoranschlag der Architekten beträgt total 825‘100 Franken. Mit den vorgesehenen Reserven von 74'900 Franken erhöht sich der Verpflichtungskredit auf 900'000 Franken. Die Ausführung wird, angelehnt an den Investitionsplan der Gemeinde, in einer Etappe erfolgen. Die Vorlage wurde grossmehrheitlich angenommen. Die Ortsstube  im Obergeschoss der Pfrundschüür wird bleiben.

 

[i] Alle Beschlüsse:

1. Jahresrechnung 2019: Die Rechnung mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von rund 200‘000 Franken wurde einstimmig genehmigt.

2. Werkhof Bolligen, Krauchthalstrasse 22a/22b – Baurecht: Der Baurechtsvertrag mit Hans Fahrni, Bolligen, vom 19. März 2020 mit Erwerb der Gebäulichkeiten, Einrichtungen und Installationen des heutigen Werkhofs der Gemeinde an der Krauchthalstrasse 22 a/22b, wurde mit 111 Ja- zu 9 Nein-Stimmen mit grossem Mehr genehmigt.

3. Pfrundschüür, Kirchstrasse 6 – Umbau und Einbau Kindergarten, Verpflichtungskredit und Mietvertrag: Die Realisierung des Um- und Einbaus des Kindergartens in die Pfrundschüür der Kirchgemeinde und der mit der Kirchgemeinde abgeschlossene Mietvertrag vom 3. April 2020 wurde mit 27-Nein-Stimmen grossmehrheitlich genehmigt.

4. Teilrevision Ortsplanung – Baureglement und Gewässerräume: Die Teilrevision der Orts-planung Bolligen, beinhaltend Baureglement und Gewässerräume wurden einstimmig be-schlossen und zuhanden des Kantons zur Genehmigung verabschiedet.

5. Schule Bolligen – Ersatz Hardware, Verpflichtungskredit: Der vom Gemeinderat aufgrund des kurzfristig angepassten ICT-Konzepts neu beantragte höhere Verpflichtungskredit von 645000 Franken (statt 580‘000 Franken) für die Neuanschaffung der Hardware der Schulen Bolligen wurde einstimmig genehmigt.

6. Dorfstrasse Habstetten – Gesamtprojekt „Entflechtung Werkleitungen“, Verpflichtungs-kredit: Der Verpflichtungskredit von 415‘000 Franken für das Gesamtprojekt „Entflechtung Werkleitungen Dorfstrasse Habstetten“ zu Lasten der Investitionsrechnung wurde einer Nein-Stimme angenommen.

7. Kreditbrechungen: stillschweigende Kenntnisnahmen

- Erweiterung Schul- und Sportanlage Lutertal: Kreditabrechnung mit einer Unterschreitung von rund 66‘000 Franken.

- Sanierung und Ergänzung der Aussensportanlagen beim Schulhaus Lutertal: Kreditabrechnung mit einer Unterschreitung von rund 233‘000 Franken.

 


Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 17.09.2020
Geändert: 17.09.2020
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