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Föderung der Biodiversität: In Bolligen profitieren auch Private

Der Gemeinderat Bolligen hat am 14. Oktober 2019 die neue "Biodiversitäts-Beitragsverordnung BBV" genehmigt. Am 1. Januar trat sie in Kraft. Neben der Landwirtschaft sollen neu auch Private von den Fördergeldern mehr profitieren können. Unterstützt wird beispielsweise, wer Asthäufen macht.

Auch Private sollen zur Förderung der Biodiversität animiert werden. (Bild: bolligen.ch)

Die neue Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen für ökologische Ausgleichsmassnahmen unterscheidet zwischen drei Arten von Geldern: Wiederkehrende Beiträge, Förderbeiträge und Projektbeiträge.

 

Neu werden auch im Siedlungsgebiet Aufwertungsmassnahmen zur Förderung der Biodiversität unterstützt. So gibt es beispielsweise einmalige Beiträge für Objekte wie Asthaufen (125 Franken), Strauchgruppen (100 Franken) oder Holzbeigen (150 Franken). Solche Fördergelder müssen bis Ende Februar bei der Gemeinde beantragt werden. Projektbeiträge erhält man zum Beispiel für die Pflanzung bestimmter Bäume. Gelder dafür beantragen dürfen eine Einzelperson, eine Firma, ein Verein oder ein Gemeindeorgan.

 

Wiederkehrende Beiträge werden reduziert. Sie sind der Landwirtschaft vorbehalten. Damit wird die Bewirtschaftung von ökologischen Ausgleichsflächen unterstützt. Die Flächen müssen beim Kanton als Biodiversitätsförderflächen und zugleich als Vernetzungsflächen angemeldet sein. Die Gemeinde kann auch für Hecken, Feld- und Ufergehölz mit Krautsaum sowie extensive Wiesen Beiträge entrichten.

 

[i] Am Mittwoch 29. Januar um 20 Uhr findet im Reberhaus Bolligen ein Informationsanlass zur neuen "Biodiversitäts-Beitragsverordnung" statt.


Autor:in
Adrian Kammer, adrian.kammer@bern-ost.ch
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Erstellt: 10.01.2020
Geändert: 10.01.2020
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