Ein harter Brocken hat die nächste Hürde geschafft
Ortsplanungsrevision – das klingt schon sperrig und wenig sexy. Wenn sie dann noch unliebsame Folgen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer hat, macht sie sich noch weniger attraktiv. In Biglen hat die Bevölkerung die Vorlage des Gemeinderats trotz Gegenwind angenommen. Jetzt geht sie weiter zum zuständigen kantonalen Amt.
Die Stuhlreihen an der Gemeindeversammlung von Biglen waren fast voll, 63 Biglerinnen und Bigler waren in der Aula des Primarschulhauses Feltschen eingetrudelt. Gemeindepräsident Urs Schweizer liess den Blick schweifen, zufrieden zuerst, nach der Berechnung, dass das 4.5 Prozent der Bevölkerung entspricht, ein bisscher ernüchtert: «Das ist trotzdem es bitzi tief», stellte er fest. Eigentlich hatte er einen grösseren Aufmarsch erwartet.
Problemlose Jahresrechnung 2025
Nein, nicht wegen der Jahresrechnung 2025. Diese präsentierte der für Finanzen zuständige Gemeinderat André Wyler so klar und verständlich, und sie geht dank einiger Sparmassnahmen so gut auf, dass sich der Gemeindepräsident schon im Vorfeld keine Sorgen machte. Erwartungsgemäss wurde die Jahresrechnung dann auch diskussionslos und einstimmig angenommen.
Etwas kniffligere Ortsplanungsrevision
Mehr zu reden – und das überraschte den Gemeindepräsidenten ebensowenig – gab die Ortsplanungsrevision: Ein zähes Stück, das seit fünf Jahren in Arbeit ist und vorher schon viel zu diskutieren gab. Drei Einsprachen konnten inzwischen erledigt werden, viele Fragen konnten in vielen Gesprächen bereinigt werden, vier Einsprachen sind noch hängig. Aber Einsprachen hin oder her, Ortsplanungsrevision muss sein: Da muss jede Gemeinde durch, ungefähr alle fünfzehn Jahre ist es wieder so weit.
«Mit der Ortsplanungsrevision 2021+ stellt unsere Gemeinde die Weichen für zukünftige Entwicklung im Dorf», fasste Gemeindepräsident Urs Schweizer zusammen. Das sei nötig, denn die gesetzlichen Anforderungen hätten sich verändert und würden massiv weiter verschärft. «Ausserdem steht nicht mehr so viel Boden zur Verfügung, so dass wir verdichtet und schonend bauen und Infrastruktur, Verkehr und Landschaft miteinander abgleichen müssen.»
Pflicht, aber auch Chance
Mit einer geordneten Entwicklung könne man sich letztlich Spielraum bewahren und eine eine gute Lösung für die Bevölkerung hinbekommen. «Die Ortsplanungsrevision ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem eine Chance, die Entwicklung unserer Gemeinde aktiv und nachhaltig zu gestalten», sagte Schweizer. Es gehe darum, dass Biglen moderat wachse, und die raumplanerische Gesetzgebung gebe vor, dass Gemeinden zuerst innen verdichten müssen und erst danach aussen wachsen dürfen.
«Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass Biglen ein lebendiges und modernes Dorf bleiben soll», fasste Kevin Stucki, Projektleiter von der Panorama AG, zusammen. Und vor allem: «Der Gemeinderat hat es sehr sorgfältig angedacht.» Schritt für Schritt erklärte Stucki die Ortsplanungsrevision so einfach, dass trotz sperriger Begriffe wie räumliches Entwicklungskonzept, Zone mit Planungspflicht (ZPP) oder Richtplan die Überlegungen dahinter klar wurden. «Zwei Mitwirkungen, zwei info-Anlässe, zwei Vorprüfungen, zwei öffentliche Auflagen», sagte Stucki, das zeige klar: «Der Gemeinderat hat die Partizipation ernst genommen.»
Und dann kam die Einsprache
Raumplaner Stucki erklärte, was die Um- und Aufzonungsentscheide zur Folge haben, und fasste zusammen: «Heisse Eisen wie Aufzonungen sind seit 2022 bekannt – man kann also nicht sagen, davon hätte man nichts gewusst.» Dennoch: Hinter bürokratischen Begriffen wie ZPP 4 oder W3 geht es um eine geschützte Hostet, um die Frage, ob Häuser zwei- oder dreistöckig gebaut werden dürfen, ob mit Flach- oder Walmdächern und in welchem Abstand zu Strassen oder Nachbarn. Alles Fragen, die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bewegen. Und so war Urs Schweizer nicht erstaunt, als sich Liegenschaftsbesitzer Peter Lehmann mit einem Antrag meldete.
Er befürchte, dass sich die Gemeinde mit der Ortsplanungsrevision in dieser Form zu schnell entwickle, sagte er: «Ich möchte lieber Qualität statt Quantität», fasste er zusammen, und legte dann ausführlich seine Bedenken dar. Nach seiner minutiösen Begründung fassten Gemeindepräsident Urs Schweizer und Gemeindeschreiberin Marlene Schwarz-Rüegsegger sein Anliegen zusammen: «Peter Lehmann beantragt der Gemeindeversammlung, die vorgesehene Aufzonung der ZPP/UeO Nr. 4 Rohrstrasse aus der Ortsplanungsrevision 2021+ zu streichen», stand schliesslich da.
Zwei Anträge und die richtige Reihenfolge
Sein Antrag stand dem Antrag des Gemeinderats gegenüber, und kurz kam es zu einer Diskussion, wie juristisch korrekt vorzugehen sei, Gemeindepräsident Schweizer kündigte zehn Minuten Pause an, um das zu klären. Um fünf vor Zehn war klar: Lehmanns Antrag würde zuerst im Cupsystem zur Abstimmung kommen, danach der Antrag des Gemeinderats um eine zu streichende Fussnote.
Ohne Fussnote mehr Freiheiten
Die Fussnote lautet: «Neue Hauptbauten haben die vorgegebene Geschosszahl aufzuweisen. Bei der Erstellung von überhöhten Geschossen (zum Beispiel Erstellung von für den Betrieb notwendigen Verkaufs- oder Lagerräumen) kann in begründbaren Fällen davon abgewichen werden.» Die Streichung dieser Fussnote soll mehr Freiheit ermöglichen: Bei einem Neubau kann in dieser Zone aufgestockt werden, muss aber nicht.
Nach der kurzen Verwirrung verlief dann die Abstimmung undramatisch und endete mit deutlichen Resultaten: Der Antrag A des Gemeinderats wurde mit 51 Ja-Stimmen angenommen. Lehmans Antrag B, die Aufzonung zu streichen, reichte es mit nur zehn Ja-Stimmen nicht. In einem zweiten Schritt wurde über die gesamte Ortsplanungsrevision abgestimmt: Der Antrag, «die Revision der Ortsplanung 2021+ sowie die Waldfeststellung gemäss Artikel 4 des kantonalen Waldgesetztes (KwaG) wie folgt zu beschliessen», wurde mit 50 Ja- zu elf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen deutlich angenommen.
Der zähe Brocken ist einen Schritt weiter
Gemeindepräsident Schweizer atmete auf, damit hat ein zäher Brocken die erste Hürde geschafft: «Die Ortsplanungsrevision ist heute Abend angenommen worden, aber damit ist sie noch nicht fertig», erklärte er. Sie geht jetzt zum Amt für Gemeinden und Raumplanung und muss genehmigt werden: «Es könnte schon 2027 werden, bis sie umgesetzt wird.» Und mit Blick auf Antragssteller Lehmann versprach er: «Aber wir haben gut zugehört, werden alle Anliegen ernst nehmen und sie mit Spezialisten anschauen.»