Grosshöchstetten stimmt ab

Eine oder drei Stunden gratis parkieren?

Am 27. September stimmt Grosshöchstetten erstmals über Sachgeschäfte an der Urne ab, seit die Gemeindeversammlung abgeschafft wurde. Bei der Parkplatzbewirtschaftung stehen gleich zwei Varianten zur Wahl. Zudem geht es um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Dreifachsporthalle und die Schulanlage.

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Werden auch von Pendler:innen gerne beansprucht: Die Parkplätze auf dem Viehmarktplatz. (Bild: rr)

Grosshöchstetten hat die Gemeindeversammlung abgeschafft. Nachdem die Bevölkerung 2025 zuerst der Initiative «Urne statt GV» und anschliessend den notwendigen Reglementsänderungen zugestimmt hatte, werden die entsprechenden Geschäfte nun an der Urne entschieden.

 

Bei dieser Premiere erwartet die Stimmberechtigten bei der Parkplatzbewirtschaftung ein eher ungewöhnlicher Stimmzettel: Sie können über zwei Varianten abstimmen und zusätzlich eine Stichfrage beantworten.

 

Eine oder drei Stunden gratis?

Ausgangspunkt ist das Parkplatzbewirtschaftungsreglement, das der Gemeinderat 2025 verabschiedet hatte. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. 370 Unterschriften kamen zusammen, nötig gewesen wären 153.

Nun stehen zwei Varianten zur Wahl. Der Gemeinderat schlägt vor, dass die erste Stunde gratis bleibt. Danach kostet jede weitere Stunde einen Franken, maximal zehn Franken pro Tag.

 

Die Variante aus dem Referendumskomitee sieht drei Gratisstunden vor. Danach kostet das Parkieren ebenfalls einen Franken pro Stunde, das Tagesmaximum beträgt jedoch 21 Franken.

 

Dass beide Varianten vors Volk kommen, hängt auch mit der Abschaffung der Gemeindeversammlung zusammen. Dort hätte das Referendumskomitee ursprünglich seinen Antrag auf drei Gratisstunden einbringen können. Weil dies nicht mehr möglich ist, legt der Gemeinderat beide Varianten an der Urne vor.

 

Auch zweimal Nein ist möglich

Wer die Parkplatzbewirtschaftung grundsätzlich ablehnt, kann beide Varianten ablehnen. Werden hingegen beide angenommen, entscheidet die Stichfrage, welche Regelung gilt.

Finanziell macht die Gratisdauer einen erheblichen Unterschied. Bei einer Stunde würden laut Gemeinde rund 32 Prozent der Parkierenden nichts bezahlen. Sie rechnet mit Einnahmen von mindestens 90’000 Franken jährlich und damit, dass die Einführungskosten spätestens innerhalb von zwei Jahren gedeckt sind.

 

Bei drei Gratisstunden würden rund 65 Prozent kostenlos parkieren. Die Gemeinde erwartet rund 50 Prozent weniger Einnahmen; die Einführungskosten wären erst nach bis zu fünf Jahren gedeckt.

 

Die nach Abzug der Bewirtschaftungskosten verbleibenden Einnahmen sollen in eine Spezialfinanzierung Mobilität fliessen und unter anderem für Parkplätze sowie Mobilitäts- und Verkehrsmassnahmen eingesetzt werden.

 

Vereinskreise wollen drei Gratisstunden

Auch innerhalb des Referendumskomitees gibt es unterschiedliche Positionen. Ein Teil lehnt die flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung grundsätzlich ab. Kreise aus den Vereinen akzeptieren sie dagegen, verlangen aber drei Gratisstunden.

Sie argumentieren unter anderem mit Vereinsmitgliedern, Familien, Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Besuchern von Veranstaltungen, die häufig länger als eine Stunde parkieren. Der Gemeinderat hält an einer Gratisstunde fest. Er will damit unter anderem Dauerparkieren verhindern und die Ziele des Mobilitätskonzepts unterstützen.

 

Bei einem Ja könnte die Parkplatzbewirtschaftung frühestens im Frühjahr 2027 eingeführt werden.

 

Noch kein Entscheid über die Sporthalle

Bei der zweiten Vorlage ist vor allem wichtig, worüber noch nicht abgestimmt wird: Die Bevölkerung entscheidet am 27. September nicht über den Baukredit für die neue Dreifachsporthalle.

Zur Abstimmung steht eine Teilrevision der Ortsplanung für die Zone ZöN 4 beim Alpenweg. Die heutigen Vorschriften lassen den geplanten Neubau der Dreifachsporthalle in dieser Form nicht zu und schränken die Weiterentwicklung der Schulanlage ein.

 

Neu sollen dort neben Sportanlagen ausdrücklich auch eine Mehrzweckhalle und Schulbauten möglich sein. Zudem werden unter anderem Gebäudehöhe, Grenzabstände und Bebauungsdichte neu geregelt.

 

Die Änderung hängt eng mit der geplanten Dreifachsporthalle zusammen. Das Projekt erlitt im vergangenen Jahr einen Rückschlag: Der Gemeinderat widerrief im November 2025 den Zuschlag für das Siegerprojekt «Unter den Buchen», weil das Projekt nicht zum vereinbarten Preis realisiert werden konnte.

Die Anpassung der ZöN 4 wird nun vorgezogen, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung vorhanden sind.

 

Über den Baukredit wird später abgestimmt

Ein Ja zur Zonenänderung ist deshalb noch kein Ja zur Dreifachsporthalle. Über den Baukredit wird später separat abgestimmt.

 

Die Gemeinde hält die Zonenänderung auch dann für sinnvoll, wenn ein späterer Baukredit abgelehnt würde, weil damit generell die Weiterentwicklung der Schulanlage ermöglicht wird.

 

Während der öffentlichen Auflage gingen keine Einsprachen ein. Bei einem Ja muss die Teilrevision anschliessend noch vom Kanton genehmigt werden.

 

Über beide Vorlagen stimmt Grosshöchstetten am 27. September 2026 ab.


Autor:in
pd/rr, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 22.09.2026
Geändert: 22.09.2026
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