Einladung zur Gemeindeversammlung
			
			Oberdiessbach
 
			
			
		
Montag, 8. Juni 2015, 20 Uhr in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
 Traktandenliste
1. Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
2. Heizwerk Oberdiessbach AG. Anschluss Sekundarschulanlage, Wehrdienstmagazin und Kindergarten. Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 8. Juni 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens vorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 18. Juni 2015 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 2/2015 vom Mai.
Der Gemeinderat
	
		1. Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Oberdiessbach. Genehmigung und Kenntnisnahme Nachkredite
2. Heizwerk Oberdiessbach AG. Anschluss Sekundarschulanlage, Wehrdienstmagazin und Kindergarten. Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 8. Juni 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens vorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 18. Juni 2015 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 2/2015 vom Mai.
Der Gemeinderat
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	07.05.2015 
 Geändert: 07.05.2015
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