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Fehler bei den Wahlunterlagen: Worber SP zieht vor Gericht
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern soll beurteilen, ob die Gemeinde Worb nach der Wahlpanne mit den fehlenden Listen der SP richtig reagiert hat.
In drei Wochen soll Worb den Gemeinderat und das Parlament für die kommenden vier Jahre wählen. Doch nun gelangt die lokale SP mit einer Wahlbeschwerde ans Verwaltungsgericht, wie ihr Co-Präsident Matthias Marthaler gegenüber der Berner Zeitung BZ sagte.
Die Richter:innen sollen prüfen, ob die Gemeinde korrekt auf den Umstand reagiert hat, dass in den Wahlunterlagen einzelner Bürger:innen die Listen der SP fehlen (BERN-OST berichtete). «Wir wollen, dass die Gemeinde Worb medienwirksam über den Fehler informiert und dafür sorgt, dass alle Stimmberechtigten mit einem vollständigen Listensatz versorgt sind», so Marthaler gegenüber der BZ.
Werden Wahlen verschoben?
Die SP geht davon aus, dass es nicht mehr möglich sein wird, alle Stimmberechtigten fristgerecht mit dem vollständigen Wahlmaterial zu versorgen. Die SP beantragt für diesen Fall, die Wahlen zu verschieben.
Die SP stört sich nicht zuletzt daran, wie zurückhaltend die Gemeinde über die Wahlpanne informierte. Die Partei bezweifelt ausserdem, dass das Vorgehen der Gemeinde mit dem Nachbestellen von vollständigen Listensätzen rechtens sei.
[i] In einer Medienmitteilung vom Dienstagmittag, 3. September, entschuldigt sich die Gemeinde Worb für den Fehler. Sie schreibt, sie habe am 30. August auf ihrer Website über den Vorfall berichtet. Und weiter: "Um das Ausmass des Problems abschätzen zu können, hat die Gemeindeverwaltung alle überzähligen Listensätze kontrolliert, die sie von der Druckerei zurückerhalten hat. Es sind je rund 730 Listensätze für den Grossen Gemeinderat und für den Gemeinderat. Sie hat festgestellt, dass keiner dieser Listensätze unvollständig ist. Sie geht deshalb davon aus, dass in wenigen Fällen unvollständige Listensätze versandt wurden. Bisher ist bei der Gemeindeverwaltung ein fehlerhafter Listensatz eingegangen. Er enthielt beim Listensatz des Grossen Gemeinderates anstelle der Liste der Sozialdemokratischen Partei zwei Mal die Liste der Schweizerischen Volkspartei."
Erstellt:
02.09.2024
Geändert: 03.09.2024
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