Jetzt ist es brenzlig

Feuerverbot in der Region

Es ist Sommer. Es ist heiss und trocken. Der ideale Moment für eine fröhliche Grillparty im Wald? Nein, zurzeit gerade gar nicht: Die Regierungsstatthalterämter haben unter anderem auch in den Regionen Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot erteilt.

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Feuerverbot in der Region Bern-Ost. (Foto: rb)

Schon Ende Juni stuften die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern die Waldbrandgefahr als «erheblich» ein, das ist Stufe 3 von 5. Aber ein allgemeines Feuerverbot fanden sie damals noch nicht notwendig. Seither sind etliche weitere trockene und heisse Tage vergangen, Regen ist weit und breit nicht in Sicht. Und damit haben sich die Vorgaben geändert.

 

Feuerverbot in der Region

Dieser Tage haben daher die Regierungsstatthalterämter mitgeteilt, dass sie die Waldbrandgefahr in sechs Verwaltungskreisen als «gross» einstufen, das ist Stufe 4 von 5. Und das bedeutet im Klartext: «In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).»

Auch die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben gemäss Mitteilung in Kraft. Dort wird die Waldbrandgefahr als «gross» beurteilt, also grösser als im Berner Oberland (erheblich). Es gibt nur noch eine höhere Gefahrenstufe, und das ist Stufe 5 «sehr gross». Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf in den folgenden Verwaltungskreisen:

  • Bern-Mittelland
  • Emmental
  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau

Kein Feuerverbot wurde demnach zurzeit für die Verwaltungskreise Thun, Frutigen-Niedersimmental, Obersimmental-Saanen und Interlaken-Oberhasli erteilt, wie zu lesen ist.

 

Aufruf zu besonderer Vorsicht

Auch ausserhalb dieser Verbotszonen (also im Berner Oberland und Thun) darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind wird empfohlen, ganz auf Feuer zu verzichten. Wer ein Feuer im Freien macht, soll nur befestigte Feuerstellen nutzen. Feuerstellen müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht und abgekühlt werden. Sollte ein Feuer ausser Kontrolle geraten, ist unverzüglich die Feuerwehr unter 118 zu alarmieren.

Informationen rund um Waldbrandgefahr

Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 16. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. 

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise rund um Waldbrand.

Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: Was gilt?


Autor:in
Claudia Weiss, claudia.weiss@bern-ost.ch
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Erstellt: 10.07.2026
Geändert: 10.07.2026
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